Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiundsiebzigster Jahrgang. 1912. (73)

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die erforderliche Kommission aus Thüringischen Schulmännern und Professoren 
der Universität Jena. Die mündliche und die praktische Prüfung finden in 
Jeno statt. 
Bei Übersendung einer Meldung kann die anmeldende Regierung gleichzeitig 
der geschäftsführenden Regierung einen Schulmann ihres Bereichs benennen, der 
als Mitglied der Kommission bei der betreffenden Prüfung zugezogen werden soll. 
Tut sie dies nicht, so darf sie doch zu ihr einen Vertreter entsenden, der aber dann 
bei der Entscheidung über die Prüfung nicht mitwirkt. 
6 5. 
In der Prüfung hat jeder Prüfling die Lehrbefähigung in Pädagogik und 
die von einem wissenschaftlich gebildeten Lehrer zu fordernde allgemeine philosophische 
Bildung nachzuweisen; außerdem aber hat er sich der Prüfung in zwei Unterrichts- 
fächern zu unterziehen. Betreffs dieser gilt die Beschränkung, daß sie entweder 
der Gruppe 
Religion, Deutsch, Geschichte, Erdkunde, Französisch, Englisch, 
oder der Gruppe 
Mathematik, Naturlehre (Physik und Chemie), Naturkunde (Botanik, 
Zoologie, Mineralogie), Erdkunde 
angehören müssen. 
86. 
Es ist zu fordern, daß der Prüfling in der Prüfung für Pädagogik die 
hervorragendsten Erscheinungen in ihrer Entwickelung seit dem 16. Jahrhundert 
und ihre philosophischen Grundlagen kennt und sich mit den Hauptgrundsätzen der 
Schulgesundheitslehre bekannt gemacht hat, und daß er sich in der Prüfung für 
Philosophie mit den wichtigsten Tatsachen ihrer Geschichte und mit den Haupt- 
lehren der Logik und der Psychologie vertrant zeigt. 
87. 
Betreffs der übrigen Prüfungsfächer ist zu fordern 
a) in Religion: Vertrautheit mit der biblischen Geschichte des Alten und 
namentlich des Neuen Testaments auf Grund eingehender Beschäftigung 
mit der Heiligen Schrift; neben allgemeiner Bibelkunde auch Bekanntschaft 
mit den biblischen Altertümern; Kenntnis der Geschichte der alten Kirche 
in den ersten Jahrhunderten und der Reformationsgeschichte; sicheres Ver- 
ständnis der Einrichtungen der evangelischen Kirche und ihrer Lehren nach 
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