Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiundsiebzigster Jahrgang. 1912. (73)

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der durchgehende Frachtfuhrwerksverkehr und Flößereiverkehr, sowie der 
Eilgüterverkehr von und nach den Bahnhöfen; 
der Post-, Telegraphen= und Fernsprechverkehr; 
. die Tätigkeit der Arzte, Tierärzte und Hebammen, der Betrieb von Kran- 
kenhäusern, Badeanstalten, Heilstätten, Irrenanstalten, sowie die Zubereitung 
und der Verkauf von Arzneimitteln und Gegenständen der Krankenpflege 
in den Apotheken; 
das Aubieten persönlicher Dienste auf öffentlichen Straßen und Pläßtzen:; 
4 die Zuführung des Tagesbedarfs an Lebens= und Genußmitteln sowie die 
Zuführung von Eis während der für den Haudel mit diesen Gegenständen 
frei gegebenen Stunden; 
. die Zu= und Abfuhr von Waren bei Märkten. 
Bei diesen Arbeiten soll jedes störende Geräusch tunlichst vermieden werden. 
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86. 
An Sonn= und Festtagen dürfen öffentliche Versteigernugen und Verpachtungen 
nur ausnahmsweise gegen Erlaubnis der Ortspolizeibehörde und nicht vor Ablauf 
der zweiten Nachmittagsstunde abgehalten werden. Während der Zeit des Vor- 
mittags-Hauptgottesdienstes ist die Auszahlung des Lohnes an Arbeiter, Hand- 
werker und Hausgewerbetreibende verboten. 
Das Aushängen und Ausstellen von Waren vor den Türen ist an Sonn- 
und Festtagen verboten. 
Finden Jahrmärkte an Sonn= und Festtagen statt, so muß der Marktverkehr 
während der Zeit des Vormittags-Hauptgottesdienstes ruhen. An Orten, wo ein 
Nachmittags-Gottesdienst abgehalten wird, kann der Marktverkehr durch ortspolizei- 
liche Verordnung außerdem bis zum Schlusse des Nachmittags-Gottesdienstes unter- 
sagt werden. 
Jeder sonstige Marktverkehr ist an Sonn= und Festtagen während des ganzen 
Tages verboten. 
§5 7. 
Der Betrieb der Gast= und Schankwirtschaften sowie der Konditoreien darf 
an Sonn= und Festtagen während der Zeit des Hauptgottesdienstes nur innerhalb 
geschlossener oder umfriedigter Räume stattfinden. 
Diese Vorschrift findet keine Anwendung auf Wirtschaften, welche außerhalb 
geschlossener Ortschaften liegen. 
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