Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiundsiebzigster Jahrgang. 1912. (73)

1912 39 
Gesetztammlung 
für das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt. 
0. Stück vom Jahre 1912. 
  
Inhalt: Ministerial- Betannimachung, belressend den Staatsvertrag über die Eniichtung eines eines 
gemeinschaftlichen obersten Verwalkungsgerichts. 7J) 
LNXX. Ministerial-Bekanntmachung 
vom 8. Juni 1912, 
betreffend den Staatsvertrag über die Errichtung eines gemeinschaft- 
lichen obersten Verwaltungsgerichts. 
Nachstehend wird der zwischen dem Großherzogtum Sachsen, dem Herzogtum 
Sachsen-Altenburg, den Fürstentümern Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg- 
Sondershausen über die Errichtung eines gemeinschaftlichen obersten Verwaltungs- 
gerichts abgeschlossene Staatsvertrag vom 15. Dezember 1910 nebst dem Schluß- 
protokoll vom gleichen Tage sowie einem Nachtrag zum Schlußprotokoll vom 
1. April 1912 über den Beitritt der Herzogtümer Sachsen-Coburg und Gotha 
veröffentlicht. 
Der Landtag hat dem Staatsvertrag die Zustimmung erteilt und der Vertrag 
ist ratifiziert worden. 
Rudolstadt, den 8. Juni 1912. 
Fürstlich Schwarzburg. Ministerium. 
Frhr. v. d. Recke. 
Fürhl. Schwarzb.= Rudolft. Gesetsammlung I.XNllI. 
Ausgegeben in Rudolflabt am 25. Juni us.
	        
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