Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierundsiebzigster Jahrgang. 1913. (74)

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und Bettwäsche, Kleidungsstücke, Zimmermöbel, Bilder, Bücher, Spielsachen u. dergl., 
die vom Kranken benutzten Eh= und Trinkgeschirre, Beltschüsseln, die zur Fort- 
schaffung des Kranken oder Geslorbenen benutten Beförderungsmittel, endlich der 
bei der Schlußdesinfektion entstandene Kehricht und das Schmußwasser. 
Bei Typhus, Ruhr und Rückfallfieber sind zu desinfizieren: 
durch fortlaufende Desinfektion: die Ausscheidungen des Kranken, wie 
Stuhlentleerungen, Urin und Erbrochenes, Ausscheidungen aus Mund und Nase, 
Lungenauswurf, Ausscheidungen von Geschwürflächen, gebrauchte Verbandgegen- 
stände und zum Reinigen von Mund und Nase verwendete Läppchen, Wattestücke 
und Taschentücher, Leib= und Bektwäsche, mit Ausscheidungen des Kranken be- 
schmutte Bettstücke, Beltschüsseln und Nachtgeschirre, Spucknäpfe, Eß= und Trink- 
geschirre, Wasch= und Badewasser, Kehricht, Schmutzwasser, die zur Beseitigung der 
Ausscheidungen der Kranken benutten Aborte, die Hände und die bei der Pflege 
des Kranken getragenen Kleidungsstücke sowie die Gerätschaften des Pflegepersonals, 
ferner nach Eintritt der Genesung oder des Todes der genesene Kranke oder die Leiche; 
durch Schlußdesinfektion: die vom Kranken benutten Schlaf= und Wohn- 
räume und die darin befindlichen Gegenstände, wie Bettstellen, Bettstücke, Leib- 
und Bettwäsche, Kleidungsstücke, Zummermöbel u. dergl., die vom Kranken benußten 
Eß= und Trinkgeschirre, Beltschüsseln und Nachtgeschirre, die zur Fortschaffung 
des Kranken oder Gestorbenen benutzten Beförderungsmittel, endlich der bei der 
Schlußdesinfektion entstandene Kehricht und das Schmußwasser. 
Bei Milzbrand sind zu desinfizieren: 
Lungenauswurf und Gurgelwasser bei Lungenmilzbrand, Nasen= und Nachen- 
schleim bei seplischem MilzZbrand, Erbrochenes und Stuhlgang bei Darmmilzbrand, 
blutige, eitrige und wässerige Wund= und Geschwürausscheidungen, gebrauchte Ver- 
bandgegenstände und zum Reinigen von Mund und Nase verwendete Läppchen, 
Wattestücke und Taschentücher, Leib= und Bettwäsche, Eß= und Trinkgeschirre, 
Wasch= und Badewasser, Kehricht, Schmutzwasser, die Hände und die bei der Pflege 
getragenen Kleidungsstücke des Pflegepersonals, die zur Fortschaffung des Kranken 
oder Gestorbenen benußten Beförderungsmittel. 
Bei Rosß sind zu desinfizieren: 
durch fortlaufende Desinfektion: Auswurf des Kranken, Erbrochenes und 
Stuhlgang, Gurgelwasser, Blut, blutige, eitrige und wässerige Wund= und Ge-
	        
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