Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neunundsiebzigster Jahrgang. 1918. (79)

1918 25 
Gesetzsammlung 
für das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt. 
6. Stück vom Jahre 1918. 
  
Inhalt: gesen sbber den Staatshaushaltsplan für die Rechnungsjahre 1918 bis 1920. S. 25. 
  
&XVI. Gesetz 
vom 31. Mai 1918 
über den Staatshaushaltsplan für die Rechnungsjahre 1918 bis 1920. 
Wir Günther, 
von Gottes Gnaden Fürst zu Schwarzburg, Graf zu Hohhnstein, 
Herr zu Arnstadt, Sondershausen, Leutenberg und Blankenburg, 
verordnen auf Antrag Unseres Ministeriums und mit Zustimmung des getreuen 
Landtags, was folgt: 
* 1. 
Der diesem Gesetze als Anlage beigefügte Staatshaushaltsplan wird für jedes 
der Rechnungsjahre 1918 bis 1920 und zwar 
der ordentliche Haushaltsplan 
in Einnahme auf. . . 4761812 A 
in Ausgabe auf. 141413911171 M, 
der außerordentliche Haushaltsplan 
in Einnahme auf .... 
in Ausgabe auf 1 000 750 M, 
festgestellt. 
Ausgegeben in Nudolftadt am 17. Juni 1918. 
Fürhl Swcharzt.-RNuvolll. Oesehsommlung LKXylI. 6
	        
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