Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neunundsiebzigster Jahrgang. 1918. (79)

1918 89 
Gesetzsammlung 
für Schwarzburg-Rudolstadt. 
16. Stück vom Jahre 1918. 
Inhalt: Berordnung betressend die Bexeichnuig der Staatsbehörden usw. S. 80. 
NXXXV. Verordnung 
vom 2. Dezember 1918, 
betreffend die Bezeichnung der Staatsbehörden usw. 
In Ausführung des Gesetzes vom 22. November 1918, betreffend die Ge- 
setgebung und Verwaltung in Schwarzburg--Rudolstadt (Ges. S. S. 75), wird hier- 
mit folgendes bestimmt: 
I. 
In der amtlichen Bezeichnung der slaatlichen Behörden von Schwarzburg- 
Rudolstadt ist künftig das Wort Fürstlich wegzulassen und der Amtsbezeichnung 
nur Schwarzburgisches vorzuseben. 
Vorgedruckte Formulare sind aufzubrauchen. Nicht mehr zutreffende Bezeich- 
nungen sind beim Gebraunche durchzustreichen. 
Stempel und Siegel sind weiter zu verwenden, bis die Beschaffung von gutem 
Ersatz möglich ist. 
Im Jnhalte eines Schriftstückes ist das Wort Fürstentum durch Staat 
oder Land zu ersetzen. 
Die Gesetzesvorlagen des zuilante Schworzburg= Anudolstadt lauten künftig: 
In der Überschrift: 
Regierungsvorlage vom .betreffend 
in der Unterschrifte 
Schwarzburgisches Ministerium. 
Auege geben in Nudolstadt am 5. Dezember 1918. 
Fürhl. Schwarzb.-Rudolsk. Gelelammlung I.XNI 18
	        
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