XI.
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15.
Zur Untersuchung
Gegenstände. einzuliefernde
Menge.
b. Bestimmungen wie bei a nebst Ermittelung des
spezifischen Gewichtes des Milchserums, des Gehaltes
an Salpetersäure und an Mineralbestandteilen 6 ½ Liter
Cc. Prüfung auf gebräuchliche Konservierungsmittel 5 ½
Rahm.
a Chemische und mikroskopische Frifung auf seme
Zusäte . 4100Gramtn
( b Bestimmung des Fettgehaltes 4 100 »
Butter.
a. Bestimmung des Gehaltes an Wasser, an freien und
an flüchtigen Fettsäuren (Reichert-Meißlsche Zah.hl)10 „
b. Prüfung auf gebräuchliche Konservierungsmittel 5 100 „
Käse.
a. Bestimmung des Brechungsvermögens des Käsefettes
I UndcuikroikopncheUntersuchung . 5 50 »
! b. Bestimmung der Reichert Meißlschen gZahl des Käse-
fettes 6 100 „
II. Speisefette und vie.
Margarine.
a. Bestimmung des Wassergehaltes, der sl#chte Fer-
säuren und des Sesamöls 10 100 „
b. Bestimmung der Verseifungszahl 4 100 „
c. Prüfung auf Konservierungsmittel. 4400 „
Schweinefett.
a. Bestimmung des Gehaltes an Wasser, der Hüblschen
Jodzahl, Ausführung der Becchi-Welmanschen
Reaktion . ... 10 100 »
b. Prüfung auf Phytosterin ., 10 100 »
c. Prüfung auf Konseroierungsmittel. 4 100 »
Speiseole wie Speisefette.
III. Mehl und Brot (Backwaren).
Mehl.
a. Bestimmung des Wassergehaltes, des Gehaltes an
Mineralbestandteilen und mikroskopische Prüfung 5200 „