XI. 97
Zur Untersuchung
Gegenstände. . einzuliefernde
Menge.
4
c. Ermittelung der Abstammung (Bestimmung der
Weinsteinsäure und des Glycerins). 10 Liter
XV. Hefe.
a. Mikroskopische Prüfung auf Stärkemehl 2 50 Gramm
b. Bestimmung der Gährkraft und des Glührückstandes 3 50 »
XVI. Trinkwasser.
Chemisch-mikroskopische Untersuchung:
a. Bestimmung des Abdampf-Glührückstandes, der Oxy-
dierbarkeit, der Salpetersäure und des Chlors (die
beiden letzteren quantitativ durch Titration), der
salpetrigen Säure, der schwefelsauren und phosphor-
sauren Salze, des Ammoniaks, der Gesamthärte,
der bleibenden Härte sowie mitrostodische Unter-
suchung .. BZLitek
b. Bestimmung des Kalkes (auantitativ) 5 2 „
. Untersuchung wie bei a; hierzu: Bestimmung des
Eisenoxyds und der Tonerde, des Kalkes und der
Magnesia .. .. 205»
d. Bestimmung der Gesamtalkalien. 10 10 „
Bakteriologische Untersuchung 6 100 cem in steri-
XVu. anft. lisierten Fläschchen
a. Bestimmung der Feuchtigkeit und der Kohlensäure
(nach Pettenkofer) . . 8
b. Bestimmung des Kohlenoxyds 10
B. Gebrauchsgegenstände.
XVIII. Eß-, Triuk- und Kochgeschirre.
Glasuren und Email
a. Prüfung nach den Vorschriften des Reichsgesetzes
vom 25. Juni 1887, den Verkehr mit blei= und
zinkhaltigen Gegenständen betreffend; 1 Stück 3 1 Stück
b. Quantitative Bestimmung des gelösten Bleies 5 1