Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1906. (38)

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XIX. 
  
* b 
Nummer 
A. 
  
Lau- 
sende 
Num- 
mer. 
des 
Sterbe- 
regislers. 
ic 
i 
Familienname 
(bei Ehefrauen und Wit- 
wen außer dem Familien= 
namen des Mannes auch 
der Geburtsnamc), 
Vorname, 
Stand oder Gewerbe 
(bei Ehefrauen und Wit- 
wen Stand oder Gewerbe 
des Mannes, bei ehelichen 
Kindern der Stand des 
aters, bei unehelichen 
Kindern der Stand der 
Mutter) 
Wohnort 
(in den größeren 
1 
l 
Städten auch Straße. 
a. Geburtsort, und Hausnummer) # 
b. Staats- 
angehörig-= 1 
keit 
# un 
| des Bundesstaats. 
des Gestorbenen. 
Falls nicht in der " 
Gemeinde heimisch: Alter! 
Angabe 
des Wohnsitzes, des 
politischen Brzirkes 
  
Jahre 
Sterbe. 
tag 
* 
S 
□n 
4Hat die gestorbene Person 
ein Testament, einen Erb- 
vertrag, Ehevertrag, Ver- 
pflegungsvertrag oder der- 
gleichen hinterlassen? 
Wo befindet sich diese Ur- 
kunde? 
. Ist ein Testamentsvoll- 
strecker oder Vertreter be- 
stellt? (Angabe des Na- 
mens, Standes und Wohn- 
orts). 
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