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III.
IV.
V.
V
—
VII.
VIII.
XXVI.
In Abteilung D werden unter Ordnungszahl 2 die Worte „der Landesgewerbe—
halle“ gestrichen.
In Abteilung E werden unter Ordnungszahl 2 die Worte „der Landesgewerbe—
halle“ ersetzt durch „des Landesgewerbeamts“.
In Abteilung F:
. wird unter Ordnungszahl 3 nachgetragen: Revisoren beim Landesgewerbeamt.
werden unter Ordnungszahl 4 die Worte „Vorstände der landwirtschaftlichen
Winterschulen“" ersetzt durch „Landwirtschaftslehrer“ und nachgetragen: „Handels-
lehrer (Gehaltsklasse 1)."
erhalten folgenden Wortlaut:
a. Anmerkung 3 Satz 2;: „Ebenso kann in die erste Gehaltsklasse der Gewerbe-
und Handelslehrer der fünfte Teil aller etatmäßigen angestellten Beamten
dieser Art vorrücken."“
b Anmerkung 9 Buchstabe b: „b. die ersten Lehrer (Vorstände) der Gewerbe= und
Handelsschulen mit drei oder mehr etatmäßigen Gewerbe= und Handelslehrern
jährlich 400 +M, an Gewerbe= und Handelsschulen mit zwei etatmäßigen
Gewerbe= und Handelslehrern der erste derselben jährlich 200 4“
NX. —
—
. Abteilung G:
1. wird unter Ordnungszahl 1 nachgetragen: „Handelslehrer (Gehaltsklasse I1)
an Handelsschulen“ und werden die Worte: „der Landesgewerbehalle“ ersetzt durch
„des Landesgewerbeamts“.
wird unter Ordnungszahl 5 nachgetragen: „Registraturassistenten beim
Landesgewerbeamt"“.
wird unter Ordnungszahl 6 den Worten „Gerichtsschreiber Gehaltsklasse II“
beigefügt: „und Notariatsassistenten“.
werden unter Ordnungszahl 7 die Worte „der Landesgewerbehalle und ihrer
Filiale“ ersetzt durch „dem Landesgewerbeamt und seiner Filiale“.
Erhält unter Anmerkung 6 Buchstabe a folgenden Wortlaut:
a. die ersten Lehrer (Vorstände) der Gewerbe= und Handelsschulen mit drei
oder mehr etatmäßigen Gewerbe= und Handelslehrern jährlich 400 Ab, an
Gewerbe= und Handelsschulen mit zwei etatmäßigen Gewerbe= und Handels-
lehrern der erste derselben jährlich 200 A.
In Abteilung II werden unter Ordnungszahl 1 die Worte „der Landesgewerbe-
halle"“ ersetzt durch: „dem Landesgewerbeamt"“.
In Abteilung J werden unter Ordnungszahl 5 und 7 die Worte „der Landes-
gewerbehalle" ersetzt durch: „dem Landesgewerbeamt“, und wird unter Ordnungs-
zahl 7 hinter den Worten „und deren Instituten“ beigefügt: „sowie bei ähnlichen
Anstalten“.
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