Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1906. (38)

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III. 
IV. 
V. 
V 
— 
VII. 
VIII. 
XXVI. 
In Abteilung D werden unter Ordnungszahl 2 die Worte „der Landesgewerbe— 
halle“ gestrichen. 
In Abteilung E werden unter Ordnungszahl 2 die Worte „der Landesgewerbe— 
halle“ ersetzt durch „des Landesgewerbeamts“. 
In Abteilung F: 
. wird unter Ordnungszahl 3 nachgetragen: Revisoren beim Landesgewerbeamt. 
werden unter Ordnungszahl 4 die Worte „Vorstände der landwirtschaftlichen 
Winterschulen“" ersetzt durch „Landwirtschaftslehrer“ und nachgetragen: „Handels- 
lehrer (Gehaltsklasse 1)." 
erhalten folgenden Wortlaut: 
a. Anmerkung 3 Satz 2;: „Ebenso kann in die erste Gehaltsklasse der Gewerbe- 
und Handelslehrer der fünfte Teil aller etatmäßigen angestellten Beamten 
dieser Art vorrücken."“ 
b Anmerkung 9 Buchstabe b: „b. die ersten Lehrer (Vorstände) der Gewerbe= und 
Handelsschulen mit drei oder mehr etatmäßigen Gewerbe= und Handelslehrern 
jährlich 400 +M, an Gewerbe= und Handelsschulen mit zwei etatmäßigen 
Gewerbe= und Handelslehrern der erste derselben jährlich 200 4“ 
NX. — 
— 
. Abteilung G: 
1. wird unter Ordnungszahl 1 nachgetragen: „Handelslehrer (Gehaltsklasse I1) 
an Handelsschulen“ und werden die Worte: „der Landesgewerbehalle“ ersetzt durch 
„des Landesgewerbeamts“. 
wird unter Ordnungszahl 5 nachgetragen: „Registraturassistenten beim 
Landesgewerbeamt"“. 
wird unter Ordnungszahl 6 den Worten „Gerichtsschreiber Gehaltsklasse II“ 
beigefügt: „und Notariatsassistenten“. 
werden unter Ordnungszahl 7 die Worte „der Landesgewerbehalle und ihrer 
Filiale“ ersetzt durch „dem Landesgewerbeamt und seiner Filiale“. 
Erhält unter Anmerkung 6 Buchstabe a folgenden Wortlaut: 
a. die ersten Lehrer (Vorstände) der Gewerbe= und Handelsschulen mit drei 
oder mehr etatmäßigen Gewerbe= und Handelslehrern jährlich 400 Ab, an 
Gewerbe= und Handelsschulen mit zwei etatmäßigen Gewerbe= und Handels- 
lehrern der erste derselben jährlich 200 A. 
In Abteilung II werden unter Ordnungszahl 1 die Worte „der Landesgewerbe- 
halle"“ ersetzt durch: „dem Landesgewerbeamt"“. 
In Abteilung J werden unter Ordnungszahl 5 und 7 die Worte „der Landes- 
gewerbehalle" ersetzt durch: „dem Landesgewerbeamt“, und wird unter Ordnungs- 
zahl 7 hinter den Worten „und deren Instituten“ beigefügt: „sowie bei ähnlichen 
Anstalten“. 
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