Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1906. (38)

284 XXIX. 
g 856. 
Entscheidend für den Unterrichtserfolg ist die Art der Vorbereitung des Aufsatzes in 
der Klasse. 
Die Vorbereitung bietet bei der ungleichen Begabung der Schüler besondere Schwierig- 
keiten. Sie soll nämlich einerseits den Stoff, sofern er den Schülern nicht schon bekannt ist, 
darbieten und auch bis zu einem gewissen Grade sichten und ordnen, andererseite aber auch 
nicht so weit gehen, daß die Selbsttätigkeit der Schüler aufgehoben wird. Wenn also irgendwo 
beim Unterricht der goldene Mittelweg am Platze ist, so ist dies bei der Vorbereitung des 
Aufsatzes der Fall. 
Die Erfahrung lehrt, daß es dringend nötig ist, vor einer allzu weitgehenden Vorbereitung 
und damit vor jenen schablonenhaft gleichartigen Schülerarbeiten zu warnen, die vielleicht als 
Schön= oder Rechtschreibübungen, nicht aber als Aufsätze bezeichnet werden können. 
g 86. 
Die bei einem zweckmäßig gestalteten Aufsatzunterricht zutage tretende Selbsttätigkeit 
der Schüler kann nicht oft genug in Anspruch genommen werden. Es muß deshalb verlangt 
werden, daß in der Woche mindestens ein Aufsatz zu Papier gebracht wird. 
Die Aufsätze sind auf der Unter= und Mittelstufe stets und auf der Oberstufe in der 
Regel unter den Augen des Lehrers zu fertigen. 
887. 
Die Korrektur des Aufsatzes hat in der Weise zu geschehen, daß der Lehrer die stilistischen 
Verstöße mit roter Tinte verbessert, die orthographischen und grammatikalischen aber nur 
unterstreicht. Die unterstrichenen Fehler werden dann bei der Rückgabe der Arbeiten in der 
Klasse besprochen und von den Schülern selber verbessert. 
Bei der Zensur der Aufsätze sollen Verstöße gegen den Stil und die Ausdrucksweise der 
Schriftsprache schonlich beurteilt werden, weil sonst die Schüler den Mut zur freien Selbst- 
betätigung verlieren. 
8 88. 
Der Eintrag der verbesserten Aufsätze in ein besonderes Reinheft kann in Schulen, in denen 
bei allen schriftlichen Arbeiten mit Erfolg auf schöne Schriftzüge geachtet wird, unterlassen werden. 
Besonders nachlässige Arbeiten sind dagegen von den betreffenden Kindern sauber 
abzuschreiben. 
g 89. 
Von den Geschäftsaufsätzen sind die vier in § 82 bezeichneten ihrer besonderen Wichtigkeit 
halber der Oberstufe der Volksschule zugewiesen worden. 
Die Behandlung geht in der Weise vor sich, daß zunächst der Geschäftsvorfall mit den 
Schülern genau besprochen, alsdann der Aufsatz gebildet, an die Tafel geschrieben und aus-
	        
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