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Großh. Amtsgerichtt .. ..,den......· 19
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Die erforderlichen Vormundschaften sind angeordnet (§ 102 Absatz 1 R.P.O.), außer zu:?½)
Hinsichtlich der letzteren ist das Erforderliche in besonderen Akten verfügt.
II. Die Vergleichung der Totenlisten mit dem Testamentsverzeichnis hat slaltgefunden (§ 102 Absatz 2
R. P.O.). Testamente oder Erbverträge sind beim Amtsgericht) verwahrt zu:?)
Hinsichtlich dieser ist das Erforderliche in besonderen Akten verfügt.
lIll. Die Vergleichung der Totenlisten mit dem Aktenverzeichnis für Eheverträge hat stattgesunden (§ 102
Absatz 3 R.P.O.). Eheverträge sind beim Amtsgerichttt) verwahrt zu:?#)
Hinsichtlich dieser ist das Erforderliche in besonderen Akten verfügt.
IV. Die Vergleichung der Totenlisten mit dem Namensverzeichnis des Güterrechtsregisters hat statt-
gefunden (§ 102 Absatz 4 R.P.O.). Einträge im Güterrechtsregister des Amtsgerichts sind durch
den Tod eines Ehegatten7 hinfällig geworden zu:s)
Hinsichtlich dieser Fälle ist das Erforderliche in besonderen Akten verfügt.
Beschluß.
An Großh. Notariat.
Die mit der Sterbfallsnachricht chweis für den Monat .19.
hier eingekommenen Totenlisten werden hiermit zurückgegeben.
“) Hier ist anzugeben Ordnungsnummer und laufende Nummer der Totenlisten (vergleiche Anmerkungen 2 und 3).
*) Hier ist einzusetzen „nicht“ oder „nur“.