Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1906. (38)

344 XXXIII. 
Jetziger Vermögensstand. 
Nach den vorstehenden Darlegungen besteht das Vermögen nunmehr in Folgendem: ) 
Vermögen. AL 5 
  
Bewegliche Sachen 
Grundstücke. 
Forderungen 
Wertpapiere und sonstige Vermögensrechte 
Kassenvorrat — –— 
zusammen 
Schulden. 
  
Somit Reinvermögen. 
Nach der Darstellung des Vermögensstands bei Beginn der. 
betrug das reine Vermögen 
  
Somit 
  
  
) Wenn in solgendem der Platz zu den eingehenderen Angaben nicht reicht, sind diese in eine Anlage aufzunehmen. 
 
	        
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