Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1906. (38)

804 LV. 
Amtsgerichtsbezirk 
Notariat (Nachlaßgericht) Gemeinde 
Not. R.P. T.O. g. Ermittelung und Sicherung. 
Den Nachlaß de 
betreffend. 
Geschehen zu am 190 
(am Eintausend neunhundert und ) 
Vor dem Ortsgericht 
Gegenwärtig: die Mitglieder dieser Behörde, nämlich: 
1. 
2. 
3. 
Auf die vorgeheftete Sterbfallsanzeige haben die oben Bezeichneten sich heute mittags um Uhr 
in die Wohnung de Verstorbenen begeben, um#) 
als örtlicher Inventurbehörde. 
Sicherung oder Verzeichnung der zur Erbschaft gehörenden beweglichen Sachen vorzunehmen. 
In dieser Wohnung sind außer den Obengenannten anwesend: 
Durch Vernehmung dieser Personen haben wir zunächst über die persönlichen und Familienverhältnisse 
sowie über die Vermögensverhältnisse de Erblasser das Folgende ermittelt. 
1) Hier ist einzusetzen: 
a. In Fällen des § 46 R.P.G.: „die beim Vorhandensein minderjähriger (entmündigter, unter vorläufige Vormund-= 
schaft gestellter, abwesender) Erben gebotene". 
b. In Fällen des § 1960 B. G.B. ist einzusetzen: „die von dem Großh. Notariat 
beigebesteter Verfügung vom 19 r (gegebenenfalls: „auf Antrag de 
lant dessen 
in “) angeordnete“. 
Formular 6 b (Ortsgericht) 
zu Rechtspolizeiordnung §& 119.
	        
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