258 XXlI.
Anlage B (zu 8§ 5 u. 18).
Bestimmungstäfelchen.
(Die Täfelchen sind aus etwa 5 mun starker Strohpappe, Karton oder dergleichen — für die
einzelnen Pferdeklassen verschiedenfarbig — herzustellen und zum Anbinden an der Halfter
mit entsprechender Einrichtung zu versehen.)
Die Farbe der Tafel ist (auf beiden Seiten):
weiß: für Reitpferde 1,
gelb: „ „ l-l,
hellrot: „ Zugpferde, I, Stangen-,
dunkelrot: „, » l,Vorder-,
hellblau: „ » U,Stangen-,
dunkelblau: „ » II, Vorder-,
hellgrin: „ schwere Zugpferde 1,
dunkelgrün: „ „ 2 II.
Die Tafeln erhalten auf beiden Seiten nur die ihrer Farbe entsprechende Bezeichnung:
(3. B. gelbe Tafel):
Reitpferd Il.
etwa 15 em
(z. B. gelbe Tafel)
KNeiferd 17
“
etwa 8 cm
Die Täfelchen werden beim Vorführen zur Musterung oder Aushebung an dem linken
Backenstück der Halfter befestigt.