XXI. 263
Anlage D (zu § 8)
Ergebnis
der
Pferde-Vormusterung im Musterungsbezirk (X)
(beziehungsweise Korpsbezirk z. Armeekorps ............... .)
im Jahre 19
Anmerkung: Die seit Vorlage der letzten Nachweisung gemusterten Amtsbezirke sind durch
Unterstreichen der Amtsbezirksnamen kenntlich zu machen.