Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1907. (39)

Pfarramt: 
l 
PMMQLY: lörrach. 
Liste zur Bekenntuisermittelung für evangelische Kirchensteuer des Jahres 
enthaltend die ermittelten Kirchensteuerpflichtigen. 
3 
XXXV. 
Auszug? 
aus der 
2. 
501 
Veilagae 2 
(zu §5 dð E. L. K. St. V.). 
Steuerkommissärbezirk: Lörrach. 
Polit. Gemeinde: Lörrach. 
Steuerdistrikt: LCörrach. 
1908, 
  
Name, Stand und Wohnung 
(Wohnort) 
Religionsbekenntnis (bei 
Verheirateten auch des 
anderen EChegatten) sofern 
dieses durch den Steuer- 
pflichtigen dem Grenersom. 
missär angegeben wurde. 
  
Burkhardt, R., Geschäftsteilhaber 
Glock, Otto, Kaufmann 
Göppert, Hans, Kaufmann 
Hahn, Karl. Schneider 
Hausen, Georg, led. Schuhmacher 
Kiefer, Friedrich, Postdirektor. 
Meier, Peter, Malergeh. bei Weiß 
Metzger, Adolf, Schreibgehilfe. 
Neuer, Wilh., led. Malergehilfe 
  
  
  
Reformierte. 
Mann Kaldbinist. Fran 
evangelisch. 
Zwinglianer. 
Mann aus der evang. 
Landeskirche ausge- 
treten, Frau evang. 
aus der evang. Lan- 
deskirche ausgetreten, 
ohne Übertritt zu einer 
andern Kirche. 
Lutheraner. 
Mann 1903 aus der 
ev. Landeskirche aus- 
getreten, Fran evang. 
religionslos. 
Freigemeindler 
  
4. 
Evange- 
lische 
Kirchen Bemerkungen. 
steuer. 
pflichts) 
. Es ist nicht bekannt geworden, daß sich 
diese der hiesigen reformierten Gemeinschaft , 
angeschlossen hätten. 
Maun aus der Schweiz zu Lezogen, hat 
sich mie, reiner evangelischen Fran dahier 
verheira » 
l«),Ausdel-Schweizcingcsoandcrk,dicEl1c- 
frau hat dem evangelischen Gottesdienst 
bisweilen beigewohnt · 
E. 
  
Die Austrittserklärung des Ehemannes vom 
Jahr 1906 ist unwirksam, da das 10 Jahre 
alte Kind Martha den evangelischen Reli- 
gionsunterricht besucht. 
Austriitserklärung erst 1907 
darum noch für 1908 pflichlig 
abgegeben, 
Aus Mecklenburg zugezogen. Die Kinder 
besuchen den evang. Religionsunterricht 
Kinderloses Ehepaar. 
Hat den Austritt nur beim Pfarramt an- 
gezeigt, die nach den Kirchenstenergesetzen 
erforderliche Austrittserklärung vor dem 
Bezirksamt aber nicht abgegeben. ! 
Wurde 1904 ecvangelisch konfirmiert und 
hält sich erst seit kurzer Zeit zur Freien 
Gemeinde; seinen Auslrikt aus der evan- 
gelischen Landeskirche hat er nucht erklärt. i 
  
9 di ieser Auszug ist zu den Akten des Piarramts beziehungsweise der Pastorationsstelle zu nehmen. 
’l 
Kuchcastrstec zu beanspruchen ist. 
Gesetzes= und Verordnungsblatt 1907. 
ist in der durch § 7 der E L.K. St. V. vorgeschriebenen Weise anzugeben, daß bei den Genannten evangelische 
77
	        
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