Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1908. (40)

65) 
XVIII. 
II. Verfügbare Deckungsmittel.?) 
  
des kirchl. Ortsfonds. 
Name. z. 
Art der verfügbaren Deckungsmittel. 
Voranschlagssatz 
1912 
4 
1913. 
  
  
l 
I 
v 
i 
Bau- 
fonds 
  
1. 
w 
Die Kirchengemeinde als solche besitzt kein werbendes 
Vermögen. 
Die Küchenstenerkasse hat auf 1. Januar 1912: 
Kassenvorrt 2 
Einnahmerückstände 
Ausgaberückstände 
Rest . 244 46 
Hievon sollen mit Rücksicht auf die Unsicherheit des Eing angs. 
der Einnahmel Steuer-Rückstände 44.0 außer Betracht bleiben, 
weitere 100 werden als Betriebsfonds zurückbehalten, der 
Rest mit 100 % wird hier eingestellt 
Ev. Kirchturm-, Chor= und iarrhausbaufonds. 
i der lehten 
Weheen 
1 Jahr 
Die Bankapitalien betrugen 1. Janar 1912 
entfallend auf: 
Neubau für alrchturm und Chor 
sowie Pfarrha 
leerllni inesund 
Chors 
Unterhaltung des Pfarrhauses 
Verwaltung 
7300 /% 8457 4. 
3 450 „ 
4300 „ 
2 800 „ 
17900 % 19 007 % 
Vom Kassenvorrat —28.( — und von den Einnahmerück- 
ständen — 50 °% —, welche den gewöhnlichen Betrag nicht 
überschreiten, kann nichts entnommen werden. 
Die Zinsen aus dem Unterhaltungskapital des Pfarrhauses 
— 4% von 4300% — und aus dem Verwaltungskostenkapital 
— 4% von 2800— — werden zur Bestreitung der laufenden 
Bahürfüif benötigt. 
on den Zinsen aus dem Unterhaltungskapital des Kirch- 
tums und Chors zu 4% von 3.500 mit jährlich 10 % 
und 0 4% 
für 1912 und 1913 sind erforderlich: 
* zurt Deckung der — des Unterhaltmn 98 
apitals (3 500 — 3450 
b. für die laufende Aasbictong des Kir- 
chenchors laut Baurelation 
500 „ 
4300 
2800 , 
200 4 
Rest .. 
Übertrag 
80 4 
  
% 
4 
%½%%½ 
50 
40 40 
„90 00 
  
*) Auf Grund privatrechtlicher Verpflichtungen oder aus eigenem Vermögen der Kirchengemeinde oder aus Stiftungen. 
Gesetzes= und Verordnungsblatt 1908. 
28
	        
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