Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1882. (59)

97
V9

Regierungs-Blatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Mittwoch  den  5.  April  1882.

 

Inhalt.

Bekanntmachung  des  Justizministeriums,  betreffend  die  Ressortverhältnisse  der  Militärbehörden  bei  der  Pfändung  des
Diensteinkommens  und  der  Pensionen  der  Offiziere  und  Militärbeamten.  Vom  27.  März  1882.  —  Verfügung
der  Mintsterien  des  Innern  und  des  Kriegswesens,  betreffend  das  Verfahren  in  den  Fällen  eines  nicht  natürlichen
Todes  oder  bei  Auffindung  von  Leichen  von  Militärpersonen  des  aktiven  Dienststandes.  Vom  17.  März  1882.—
Bekanntmachung  des  Finanzministeriums,  betreffend  die  Abänderung  der  Ausführungsvorschriften  zu  dem  Gesetze
vom  1.  Juli  1881  wegen  Erhebung  von  Reichsstempelabgaben.  Bom  29.  März  1882.  —  Verfügung  des  Steuerkollegiums,
  betreffend  die  Umlage  der  Grund-,  Gefäll-,  Gebäude=  und  Gewerbesteuer  für  das  Etatstahr  1.  April
1882/  81.  März  1888.  Vom  30.  März  1882

gekanntmachung  des  Instizministeriums,  betreffend  die  Ressortverhältnisse  der  Militärbehörden  bei  der
Pfändung  des  Diensteinkommens  und  der  Pensionen  der  Osfziere  und  Militärbeamten.
Vom  27.  März  1882.

.  .  ....  31.Dc-1881
Unter  Beziehung  auf  die  Bekanntmachung  des  Justizministeriums  vom  —

(Reg.  Blatt  von  1882  S.  2)  wird  in  der  Anlage  die  für  den  Bereich  der  Königlich
bayerischen  Militärverwaltung  aufgestellte,  im  Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich
Seite  92  ff.  veröffentlichte  Nachweisung  der  bei  der  Pfändung  des  Diensteinkommens  und
der  Pensionen  der  Offiziere  und  Militärbeamten  zur  Mitwirkung  berufenen  Militärbehörden
  und  -Beamten  bekannt  gemacht.

Stuttgart,  den  27.  März  1882.
Faber.