332 XXVIII.
b. Die BVertreter der Gesellen bei einer Zeitversäumnis bis zu 2 Stunden Leib 50
und für jede weitere Stunde 75 H mehr, jedoch nicht über 6 für den Tag.
Waren die Mitglieder der Kammer oder des Gesellenausschusses zu auswärtiger
Zehrung genötigt, so erhöhen sich die Sätze unter a und b auf das Anderthalbfache,
und bei etwa nötig fallendem Übernachten wird außerdem eine Vergütung von
3 gewährt.
2. an Reisekosten:
a. Die Vertreter der Handwerker die Fahrtaxe der II. Eisenbahn= (einschließlich
Schnellzugszuschlag) und der J. Dampfschifftlasse beziehungsweise die Postwagen—
oder Automobiltaxe.
Besteht eine Eisenbahn-, Dampfschiff-, Post= oder Automobilverbindung nicht, so
wird für jedes Kilometer des Hin= und Rückweges eine Vergütung von 20 5 gewährt.
b. Die Vertreter der Gesellen die Fahrtaxe der III. Eisenbahn= (einschließlich Schnell-
zugszuschlag) und der II. Dampfschiffklasse beziehungsweise die Postwagentaxe.
Besteht eine Eisenbahn-, Dampfschiff= oder Postverbindung nicht, so wird für
jedes Kilometer des Hin= und Rückweges eine Vergütung von 10 F gewährt.“
Karlsruhe, den 18. Juli 1908
Großherzogliches Ministerium des Innern.
J. A.:
Weingärtuer. von Gemmingen.
NDrnck und Verlag von Malsch & Vogel in Karlsrue.