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XXX I. 395
Abteilung C.
Beförderungszulage 250 4%.
C. Ord.-Zahl 1.
Mindestgehalt: 4000 6.
Höchstgehalt: 6 800 .
Zulage: 400 4.
u. Hilfsreferenten bei Ministerien, Gehaltsklasse II.
(Gehaltsklasse 1 siehe B 5 a.)
. Mitglieder von Kollegialmittelstellen, Gehaltsklasse 1I.
(Gehaltsklasse 1 siehe B 5 b.)
4. Zweiter Beamter beim Geheimen Kabinett, wenn nicht in B öe.
Amtsgerichtsdirektoren, soweit nicht in B 4c.
Als solche können die Vorstände der mit mindestens fünf Richtern besetzten Amtsgerichte
eingereiht werden.
Vorstände von Strafanstalten, soweit nicht in B be.
. Vorstände von Bezirksämtern, auch Vorsitzende der Schiedsgerichte für Arbeiter-
versicherung, sowie Polizeidirektoren, sämtliche Gehaltsklasse I.
Bis zu einem Fünftel aller Stellen.
(Gehaltsklasse II siehe C 2 f. Gehaltsklasse III siehe C 31)
g. Vorstände der Zentralkassen und der Münzverwaltung, soweit nicht in (7 2P.
Vorstand der Verwaltung der Eisenbahnhauptwerkstätte, wenn nicht in B 5!.
Vorstand der Verwaltung der Eisenbahnmagazine, wenn nicht in 20.
C. Ord.-Zahl 2.
Mindestgehalt: 3 500 4.
Höchstgehalt: 6400 .
Zulage: 375 JK.
u. Mitglieder des Generallandesarchivs, des Landesgewerbeamts, der Fabrikinspektion
und des Statistischen Landesamts.
Richter bei Landgerichten, Gehaltsklasse I.
Bis zur Hälfte aller Stellen.
(Gehaltsklasse II siehe C 3aa.)
Richter bei Landgerichten erhalten als Untersuchungsrichter eine Dienstzulage von 500 %
oder als Vorsitzende von Kammern für Handelssachen eine solche von 600 1.