Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1908. (40)

XXXI. 399 
C. Ord.-Zahl 4. 
Mindestgehalt: 2 500 K#. 
Höchstgehalt: 1400 4. 
Zulage: 350 4. 
Bezirksärzte auf den wichtigeren Stellen. 
Bis zu einem Drittel aller Stellen. 
(Siehe auch I) 3.) 
An wandelbaren Bezügen wird der Betrag von 2000 in den Einkommensanschlag 
aufgenommen. 
C. Ord.-Zahl 5. 
Mindestgehalt: 2000 .K. 
Höchstgehalt: 3 800 4+ 
Zulage: 300 40. 
Bezirkstierärzte auf den wichtigeren Stellen. 
Bis zu einem Drittel aller Stellen. 
(Siehe auch 1 4). 
An wandelbaren Bezügen wird der Betrag von 1000 (( in den Einlommensanschlag 
aufgenommen.
	        
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