404 XXXI.
DAbteilung F.
Beförderungszulage 100 J
F. Ord.-Zahl 1.
Mindestgehalt: 2 400 4.
Höchstgehalt: 1500 5.
Zulage: 250 4%.
a. Sekretariats= und Rechnungsbeamte bei den Ministerien und der Ober-
rechnungskammer, soweit nicht in G 22, Gehaltsklasse II.
(Gehaltsklasse I siehe E 2 a.)
mDie übrigen Burcaubeamten bei Zentralverwaltungen auf den wichtigeren Stellen.
Bis zu einem Fünftel aller Stellen.
(Siehe auch F 2 a und G 2a)
Grunderwerbsbeamte bei der Eisenbahnverwaltung erhalten eine Dienstzulage von 400 %.
vml. Burcauvorsteher bei Hochschulen und Hochschulanstalten.
Technische Beamte des Hoch-, Tief= und Maschinenbaues mit Hochschulbildung
ohne Staatsprüfung, Gehaltsklasse II.
(Gehaltsklasse I siehe 1 h.)
l. Seminaristisch und technisch gebildete Lehrer an Mittel= und Fachschulen,
sowie an Lehrerbildungs= und sonstigen Staatsanstalten, Gehaltsklasse J.
Bis zu zwei Fünftel aller Stellen.
(Siehe auch E 2e und G Un.)
4. Erste Burcaubeamte bei den größeren Landgerichten, größeren Amtsgerichten
und bei den 3 größten Staatsanwaltschaften.
Bis zu 30 Stellen.
g. Erste Bureaubeamte bei den Landeskommissären und den großen Bezirksämtern.
Bis zu 15 Stellen.
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2 —5
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F. Ord.-Zahl 2.
Mindestgehalt: 2 300 ..
Höchstgehalt: 4 100 .
Zulage: 250 4.
Bureaubeamte bei Zentralverwaltungen, Gehaltsklasse I.
Bis zu zwei Fünftel aller Stellen.
(Siehe auch F 1b und G za.)
Grunderwerbsbeamte bei der Eisenbahnverwaltung erhalten eine Dienstzulage von 400 7#
Die hier sowie in den Abteilungen F 2h und F 3i vorgesehenen Stellen können im
Bereich der Eisenbahnverwaltung unter sich übertragen werden.
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