Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1908. (40)

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XXXI. 
.Technische Beamte, Gehaltsklasse J. 
Bis zu einem Fünftel aller Stellen. 
(Siehe auch F 2e und G 2e.) 
.Zeichner, Gehaltsklasse l. 
(Gehaltsklasse II siehe G 2d.) 
Bezirks-, Kataster= und Eisenbahngeometer, Gehaltsklasse II. 
(Gehaltsklasse I siehe E 2g.) 
. Steuerkommissäre, Gehaltsklasse II. 
(Siehe auch E 1i und E 2i.) 
Vorsteher von Nebenzollämtern I, Untersteuerämtern und anderen Zollabfertigungs- 
stellen, Gehaltsklasse I. 
Bis zu zwei Fünftel aller Stellen. 
(Siehe auch E 2 k und G 1#d.) 
Steuer= und Grenzkontrolleure, Gehaltsklasse l. 
Bis zu einem Fünftel aller Stellen. 
(Siehe auch F 2f und G 28.) 
Vorsteher von Stationsämtern II sowie Bureau= und Abfertigungsbeamte 
im Bezirks= und Ortsdienst der Eisenbahnverwaltung, Gehaltsklasse l. 
Bis zu einem Fünftel aller Stellen. 
(Siehe auch F 2h und G 2 h.) 
Die hier sowie in den Abteilungen F 2a und E 2# vorgesehenen Stellen können im 
Bereich der Eisenbahnverwaltung unter sich übertragen werden.
	        
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