498 XXXIV.
Verordnung.
(Vom 25. August 1908.)
Die Anderung der Gerichtskostenordnung betreffend.
Die Gerichtskostenordnung vom 10. Jannar 190) (Gesetzes= und Verordnungsblatt
Seite 207 ff.) in der durch die Verordnung vom 27. Juni 1906 (Gesetzes= und Verordnungs-
blatt Seite 135) geänderten Fassung wird geändert, wie folgt:
§ 115 Absatz 6 und § 179 Absatz 1 bis 4 werden mit Wirkung vom 1. Juli 1908
ab aufgehoben.
Die Bestimmungen des § 179 Absatz 5 bleiben insolange aufrecht erhalten, als sie noch
Anwendung finden können.
Karlsruhe, den 25. August 1908.
Großherzogliches Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts.
In Vertretung:
Hübsch.
Dietsche.
Berichtigung.
In der Verordnung des Ministeriums des Innern, die Wahlen zum Wasserwirtschaftsrat betreffend, vom 10. Juli 1908
muß es in 8 3 heißen: „Zur Wahl des von den Fischereivereinen zu wählenden Mitglicdes sind berufen“ u. s. w., ferner in
§5 Absatz 1 Satz 2: „Ebeuso werden von der Landwirtschaftskammer je 2 Mitglieder und 2 Ersatzmänner, von den Städten
der Städtordnung u. s. w. je ein Mitglied und ein Ersatzmann gewählt“.
Druck und Veriag. von Malsch ## Voges in Karlsrude.