Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1908. (40)

500 XXXV. 
Laudesherrliche Verorduung. 
(Vom 26. August 1908.) 
Die Errichtung einer Wasser= und Straßenbauinspektion Pforzheim betreffend. 
Friedrich, von Gottes Gnaden Großherzog von Baden, 
Herzog von Zähringen. 
Wir haben auf den untertänigsten Antrag Unseres Ministeriums des Innern und 
nach Anhörung Unseres Staatsminsteriums beschlossen und verordnen, wie folgt: 
§ 1. 
Es wird eine weitere Wasser= und Straßenbauinspektion mit dem Sitze in Pforzheim 
errichtet. 
82. 
Die neu errichtete Wasser- und Straßenbauinspektion Pforzheim umfaßt den Amtsbezirk 
Pforzheim und vom Amtsbezirk Durlach die Gemarkungen Auerbach, Untermutschelbach und 
Wilferdingen. 
83. 
Diese Verordnung tritt mit dem 1. Oktober 1908 in Wirksamkeit. 
84. 
Das Ministerium des Innern ist mit dem Vollzuge beauftragt. 
Gegeben zu Straßburg, den 26. August 1908. 
Friedrich. 
Auf Seiner Königlichen Hoheit höchsten Befehl: 
von Bodman. von Roeder. 
  
Druck und Verlag von Malsch & Bogel in Larlsruhe. *
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.