Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1908. (40)

VI. 57 
88. 
Die beabsichtigte Durchfahrt muß für jede Brücke rechtzeitig unter Einhaltung der in 89 
bestimmten Fristen bei dem Brückenmeister angemeldet werden. Dabei ist die Zeit der Ankunft 
an der Brücke, die Anzahl und Art der Fahrzeuge — ob einzelnes Schiff, Schleppzug oder 
Floß — sowie die Anzahl der Joche anzugeben, deren Ausfahrt gewünscht wird. Die An— 
meldung ist durch den Führer des Schiffes oder Floßes zu bewirken. 
Die Durchfahrt kann für mehrere Schiffbrücken gleichzeitig angemeldet werden. 
89. 
Die Anmeldung hat zu geschehen: 
A. an den Schiffbrücken oberhalb Kehl-Straßburg: 
a. für Fahrzeuge, für welche ein oder zwei Joche auszufahren sind, mindestens eine 
Stunde vor Ankunft des Fahrzeuges an der Brücke, 
b. für Fahrzeuge, für welche mehr als zwei Joche auszufahren sind, mindestens 
sechs Stunden vorher. Soll die Durchfahrt vormittags oder an einem Sonn= oder 
Feiertag erfolgen, so muß die Anmeldung an dem der Durchfahrt vorangehenden 
Tag spätestens 1 Uhr nachmittags eintreffen; 
B. an den Schiffbrücken unterhalb Kehl-Straßburg: 
a. wenn die Durchfahrt während der Arbeitszeit der Schiffbrückenmannschaft, das ist 
vom 1. Mai bis 15. Oktober von morgens 6 Uhr bis abends 6 Uhr, sonst von 
Tagesanbruch bis abends 6 Uhr, stattfinden soll, mindestens dreiviertel Stunden 
vor Ankunft des Schiffes an der Brücke, 
b. wenn die Durchfahrt zwischen 6 Uhr abends und Sonnenuntergang beabsichtigt ist, 
spätestens 5 Uhr nachmittags, 
. wenn die Durchfahrt zwischen Sonnenaufgang und 6 Uhr morgens stattfinden soll, 
vor Sonnenuntergang des vorangehenden Tages. 
8 10. 
Zur Anmeldung von Schiffen und Flößen kann benutzt werden: 
a. für die Schiffbrücken oberhalb Straßburg-Kehl die Telegraphen= und Fern- 
sprecheinrichtung der elsaß-lothringischen Wasserbauverwaltung entlang des linken Rhein- 
ufers von Straßburg-Neudorf bis Hüningen, 
b. für die Schiffbrücken unterhalb Straßburg-Kehl die Telegraphen= und Fern- 
sprecheinrichtung entlang des rechten (badischen) Rheinufers mit folgenden Meldestellen: 
Nr. ehemaliges Brückenhaus in Kehl, 
„ II. Hafenmeisterdienstzimmer im Kehler Hafen, 
„ Ill. Schleuse Nr. 88 an der Mündung des Ill-Rheinkanals, 
„ IV. Rheinwärterhaus an der Kinzigmündung, 
„ V. Brückenhaus bei Freistett, 
„ VI. » „Greffern, 
„ VII. „ „Plittersdorf. 
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