Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1912. (44)

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a) Rasselgeräusche im Bereiche der Lungen in erheblicherer Ausbreitung und anfallsweise 
auftretender, matter und tonloser Husten bei Ausschluß anderer Ursachen sowie starke und 
fortschreitende Störung der Ernährung, 
oder Rasselgeräusche im Bereiche der Lungen mit freiwillig auftretendem Husten, ferner 
Störung der Ernährung und Vorhandensein harter, scharf abgegrenzter Knoten in fühlbaren 
Lymphdrüsen oder unzweifelhafter Erscheinungen der Tuberkulose eines anderen Organs — 
wie eines Gelenkes, der Augen, Gehirnhäute, Hoden —, 
oder Rasselgeräusche im Bereiche der Lungen mit freiwillig auftretendem Husten, ferner 
Störung der Ernährung und häufigerem, ohne erkennbare Ursache auftretendem Aufblähen, 
sofern vollkommen zuverlässige Angaben hierüber vorliegen, 
(hohe Wahrscheinlichkeit des Vorliegens der äußerlich erkennbaren Lungentuberkulose); 
b) harte, knotige, schmerzlose, nicht vermehrt warme Anschwellung eines oder mehrerer 
Enterviertelt), ohne daß die Milch aus dem oder den erkrankten Entervierteln sinnfällig ver- 
ändert ist oder anfänglich verändert war, und Vergrößerung der Euterlymphdrüsen sowie stark 
fortschreitende Störung der Ernährung, 
oder die gleichen Erscheinungen an dem Euter und den Euterlymphdrüsen und Vorhanden= 
sein von harten, scharf abgegrenzten Knoten in den vergrößerten Euterlymphdrüsen, 
(hohe Wahrscheinlichkeit des Vorliegens der Eutertuberkulose); 
J) schleimig-eitriger oder eitriger, nicht übelriechender, in der Regel nur spärlicher Aus- 
fluß aus der Scheide bei Ausschluß einer anderen Ursache oder Umrindern oder unregelmäßiges 
Rindern auch ohne Ausfluß aus der Scheide, sofern daneben gleichzeitig festzustellen sind: 
entweder starre Beschaffenheit der Gebärmutterhörner oder Eileiter, 
oder harte, scharf abgegrenzte Knoten in den inneren Darmbeinlymphdrüsen, 
(hohe Wahrscheinlichkeit des Vorliegens der Gebärmuttertuberkulose); 
d) chronischer Durchfall mit starker Störung der Ernährung und erhebliche Vergrößerung 
der Gekrösdrüsen sowie Vorhandensein harter, scharf abgegrenzter Knoten in ihnen, 
(hohe Wahrscheinlichkeit des Vorliegens der äußerlich erkennbaren Darmtuberkulose)h. 
II. 
Ausführung der klinischen Untersuchung. 
Bei der klinischen Untersuchung auf das Vorhandensein der im § 10 Abs. 1 Nr. 12 
des Gesetzes bezeichneten Tuberkuloseformen ist folgendes zu beachten: 
Die Auskultation der Lungen ist im Stande der Ruhe und nach kurzem Trabenlassen 
oder nach vorübergehender Unterbrechung der Atmung durch geeignetes Zuhalten der Nase 
und des Maules vorzunehmen. 
1) Der bezeichneten Auschwellung eines oder mehrerer Eutervierlel ist das Vorhandensein harter, schmerzloser Knoten 
im Innern eines oder mehrerer Enterviertel gleich zu erachten, die sich erst nach dem Ausmelken beim Durchtasten der Enter- 
vierlel bemerkbar machen.
	        
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