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8 13.
Bei Viehseuchen, deren Ansteckungsstoff leicht zerstörbar ist und im wesentlichen durch die
erkrankten Tiere verschleppt wird, genügt die Reinigung mit nachfolgender Tünchung der Stall-
decken, Wände, Pfosten, Pfeiler, Standscheiden, Türen, des Fußbodens nebst Jaucherinnen
und der Gerätschaften mit dünner Kalk- oder Chlorkalkmilch. Eisenteile sind mit verdünntem
Kresolwasser oder mit Karbolsäurelösung zu bepinseln. Das gleiche Verfahren kann bei Holz-
und Steinteilen sowie bei glasierten Tonkacheln an Stelle der Tünchung mit Kalk= oder Chlor=
kalkmilch angewandt werden.
14.
(1) Bei Seuchen, deren Ansteckungsstoff schwer zerstörbar ist oder bei denen die Gefahr
der Weiterverbreitung durch Zwischenträger in hohem Grade besteht, ist folgendes Verfahren
durchzuführen:
1. Die bei der Reinigung beseitigten und gesammelten Streumaterialien,
Dünger, sonstiger Schmutz, Futterreste und dergleichen sind entweder zu
verbrennen, zu vergraben, unterzupflügen oder durch Packung oder durch Vermischen
mit einem geeigneten Desinfektionsmittel unschädlich zu machen.
Die Packung von Dünger, Streu, Futterresten und ähnlichen Stoffen hat an
einem Platze zu geschehen, der von Tieren, die für die Seuche empfänglich sind, und
von unbefugten Personen nicht betreten werden kann und von dem aus ein Ablaufen
von Schmutzwasser in andere Gehöfte, auf fremden Personen und Tieren zugängliche
Wege, in Brunnen, Flußläufe und anderes Nutzwasser nicht stattfindet. Sie ist in
der Weise vorzunehmen, daß Kot und Streu im Verhältnis wie etwa 2:3 innig
gemischt und mäßig durchfeuchtet in größeren Haufen drei Wochen lang locker gelagert
werden. Trockener Dünger ist nach der Aufstapelung mit Jauche oder Wasser (etwa
10 bis 15 Liter auf 1 chm Dünger) zu durchtränken. Im übrigen wird wie folgt
vorgegangen. Zunächst wird auf dem Boden eine etwa 25 cm hohe Schicht nicht
infizierten Düngers oder von Stroh oder Torf von etwa 1,, bis 2 m Breite und
beliebiger Länge ausgebreitet und darauf der zu desinfizierende Dünger zu einem
Haufen mit schrägen Seitenflächen bis zu einer Höhe von ungefähr 10#3 in, vom
Boden an gerechnet, gepackt. Die Oberfläche des Haufens wird mit einer etwa 10 cm
dicken Schicht von nicht infiziertem Dünger, Stroh, Laub, Torf oder anderem losen
Material belegt und hierauf mit einer 10 cm dicken Erdschicht eingedeckt. Nach drei-
wöchiger Packung kann der Dünger ohne weiteres abgefahren werden.
Die Abfuhr von Dünger und Streumaterialien, die nicht gepackt waren, vom
Seuchengehöfte hat auf möglichst dichten Wagen und ohne Verwendung von seuchen-
empfänglichen Tieren aus fremden Gehöften zu geschehen, sofern für den Dünger und
die Streumaterialien die Unschädlichmachung angeordnet ist (vgl. §§ 15 bis 27). Er-
forderlichenfalls sind der Dünger, die Streumaterialien usw. vor der Abfuhr lagen-