X. 147
85.
Über jede Prüfung ist eine Niederschrift anzufertigen, in der die Gegenstände, die Tage und das
allgemeine Ergebnis der Prüfung sowie die Urteile in den einzelnen Fächern für jeden Prüfling zu
vermerken sind. Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden und den Mitgliedern der Kommission zu
unterzeichnen und nach den hierüber von der vorgesetzten Zentralbehörde zu erlassenden Bestimmungen
aufzubewahren.
86.
(1) Die tierärztliche Vorprüfung ist öffentlich.
(2) Sie besteht aus einem naturwissenschaftlichen und einem anatomisch-physiologischen Abschnitt
von denen
a. der naturwissenschaftliche Abschnitt:
Zoologie,
Botanik,
Chemie,
Physik;
b. der anatomisch-physiologische Abschnitt:
Anatomie,
Gewebelehre,
Physiologie
als Prüfungsfächer umfaßt.
(3) Der naturwissenschaftliche Abschnitt muß vor dem anatomisch-physiologischen erledigt werden.
§ 7.
(1) Dem an den Vorsitzenden der Prüfungskommission zu richtenden Gesuch um Zulassung zur
Vorprüfung ist das Zeugnis der Reife von einem deutschen Gymnasium, einem deutschen Realgymnasium
oder einer deutschen Oberrealschule beizufügen.
(2) Das Zeugnis der Reife von einem Gymnasium, einem Realgymnasium oder einer Oberreal-
schule außerhalb des Deutschen Reichs darf nur ausnahmsweise als genügend erachtet werden (§ 67).
8 8.
(1) Für die Zulassung zum naturwissenschaftlichen Abschnitt der Vorprüfung hat der Studierende
nachzuweisen, daß er nach Erlangung des Reifezengnisses (§ 7) mindestens drei Halbjahre dem tier-
ärztlichen Studium an tierärztlichen Hochschulen oder mit einer veterinärmedizinischen Fakultät oder
Fakultätsabteilung versehenen Universitäten des Deutschen Reichs obgelegen und dabei an einem chemi-
schen Praktikum regelmäßig teilgenommen hat.
(2) Für die Zulassung zum anatomisch-physiologischen Abschnitt der Vorprüsung hat der Studierende
nachzuweisen, daß er nach Erlangung des Reifezeugnisses (§ 7) während eines weiteren Halbjahrs,
insgesamt also vier Halbjahre (vergleiche jedoch § 10), dem tierärztlichen Studium an den im Absatz 1
bezeichneten Anstalten obgelegen und an den anatomischen Präparierübungen sowie an dem Kursus in
21.