Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1913. (45)

X. 167 
Muster 2. 
(Zu § 15 Absatz 2.) 
Vorläufige Bescheinigung 
der Prüfungskommission in 
über den Ausfall des naturwissenschaftlichen Abschnitts 
der tierärztlichen Vorprüfung 
für den Studierenden der Veterinärmedizin 
Der Studierende der Veterinärmedizin 
aus hat in dem naturwissenschaftlichen Abschnitt 
der tierärztlichen Vorprüfung 
1. in der Zoologie das Urteil: 
2. „ „ Botanik „ « 
3.»,,Chemie» » 
4.»»Physik » 
erhalten. 
(Falls der Studierende eine Wiederholungsprüfung abzulegen hat: 
Die Prüfung in darf frühestens nach 
wiederholt werden, jedoch hat die Meldung zur Wiederholungsprüfung spätestens zum letzten Prüfungs- 
termin in dem Vierteljahr 19. zu erfolgen.) 
den 19 
Der Vorsitzende der Prüfungskommission: 
iSiegel der Prũfungelonimission.) (Name.)
	        
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