5.
Zeugnic.
Dem Martin Asal von Todtnau wurde wegen des am 19. Juli 1914 ausgebrochenen Brandes
durch Entscheidung Großherzoglichen Verwaltungsrats der Gebäudeversicherungsanstalt vom 8. Dezember
1914 Nr. 6850 für das Haus Nr. 20 eine von der Gebäudeversicherungsanstalt zu zahlende Entschädigung
festgesetzt und zwar für:
das Wohnhaus Buchstabe a# 2 000 5
die Scheuer mit Stall Buchstabe b 800 „
den Schweinestall Buchstabeeg 70 „
zusammen 2870.K.
Der Beschädigte hat an Stelle des zerstörten Wohnhauses und der Schener mit Stall Neubauten
begonnen, welche den zerstörten Gebäuden nach Wesen, Bestand und Zweck entsprechen, und zwar:
ein Wohnhaus 20 m lang, 15 m tief, 1 m hoch bis zur Straßenhöhe, 4 m hoch von da
an bis zum Dach, 6 m hoch von da an bis zum First, von Stein und mit Ziegeln gedeckt;
eine Scheuer mit Stall 15 m lang, 12 m tief, 1 m hoch bis zur Straßenhöhe, 4 m von
da an bis zum Dach und 6 m hoch von da an bis zum First, von Steinriegel und mit
Ziegeln gedeckt.
Der Kostenaufwand beläuft sich bis jetzt:
für das Wohnhaus auf 1250 4
für die Scheuer afn 00
Weiter hat Martin Asal an dem Schweinestall die beschädigten Teile volllommen wiederhergestellt
und darauf die Summe von 96 % verwendet.
Dies wird zum Zwecke der Auszahlung der ersten Hälfte der Entschädigung für das Wohnhaus
und die Scheuer, sowie der ganzen Entschädigung für den Schweinestall mit dem Ansügen beurkundet,
daß der unterzeichnete Ortsbauschätzer weder bei den Neubauten noch bei der Wiederherstellung des
Schweinestalles beteiligt ist.
Todtnau, den 15. August 1915.
Der Ortsbauschätzer:
N. N.
Wird Großherzoglichem Bezirksamt Schönau mit dem Antrag vorgelegt, die Auszahlung der ersten
Hälfte der Brandentschädigung für Wohnhaus und Scheuer sowie der ganzen Entschädigung für den
Schweinestall an den Beschädigten veranlassen zu wollen.
Todtnan, den 16. August 1915.
Der Bürgermeister:
N. N.
Gesetzes= und Verordnungsblatt 1913 6