Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1913. (45)

5. 
Zeugnic. 
Dem Martin Asal von Todtnau wurde wegen des am 19. Juli 1914 ausgebrochenen Brandes 
durch Entscheidung Großherzoglichen Verwaltungsrats der Gebäudeversicherungsanstalt vom 8. Dezember 
1914 Nr. 6850 für das Haus Nr. 20 eine von der Gebäudeversicherungsanstalt zu zahlende Entschädigung 
festgesetzt und zwar für: 
das Wohnhaus Buchstabe a# 2 000 5 
die Scheuer mit Stall Buchstabe b 800 „ 
den Schweinestall Buchstabeeg 70 „ 
zusammen 2870.K. 
Der Beschädigte hat an Stelle des zerstörten Wohnhauses und der Schener mit Stall Neubauten 
begonnen, welche den zerstörten Gebäuden nach Wesen, Bestand und Zweck entsprechen, und zwar: 
ein Wohnhaus 20 m lang, 15 m tief, 1 m hoch bis zur Straßenhöhe, 4 m hoch von da 
an bis zum Dach, 6 m hoch von da an bis zum First, von Stein und mit Ziegeln gedeckt; 
eine Scheuer mit Stall 15 m lang, 12 m tief, 1 m hoch bis zur Straßenhöhe, 4 m von 
da an bis zum Dach und 6 m hoch von da an bis zum First, von Steinriegel und mit 
Ziegeln gedeckt. 
Der Kostenaufwand beläuft sich bis jetzt: 
für das Wohnhaus auf 1250 4 
für die Scheuer afn 00 
Weiter hat Martin Asal an dem Schweinestall die beschädigten Teile volllommen wiederhergestellt 
und darauf die Summe von 96 % verwendet. 
Dies wird zum Zwecke der Auszahlung der ersten Hälfte der Entschädigung für das Wohnhaus 
und die Scheuer, sowie der ganzen Entschädigung für den Schweinestall mit dem Ansügen beurkundet, 
daß der unterzeichnete Ortsbauschätzer weder bei den Neubauten noch bei der Wiederherstellung des 
Schweinestalles beteiligt ist. 
Todtnau, den 15. August 1915. 
Der Ortsbauschätzer: 
N. N. 
Wird Großherzoglichem Bezirksamt Schönau mit dem Antrag vorgelegt, die Auszahlung der ersten 
Hälfte der Brandentschädigung für Wohnhaus und Scheuer sowie der ganzen Entschädigung für den 
Schweinestall an den Beschädigten veranlassen zu wollen. 
Todtnan, den 16. August 1915. 
Der Bürgermeister: 
N. N. 
Gesetzes= und Verordnungsblatt 1913 6
	        
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