Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1913. (45)

666 
LII. 
83. 
Die Bewerbungen müssen in nachstehender Reihenfolge angeben: 
1. 
2. 
St# 
— 
— 
O — 
Vor= und Zuname, Geburtszeit und -Ort, Religionsbekenntnis und Familienstand 
des Bewerbers; 
die Zeit der Aufnahme unter die Volksschulkandidaten (bei Lehrerinnen der Ersten 
Prüfung) und der Ablegung der Dienstprüfung oder einer diese ersetzenden Prüfung 
unter Anschluß von Abschriften der Zeugnisse, deren Richtigkeit vom Bewerber aus- 
drücklich zu bestätigen ist; 
. die Verwendungen im öffentlichen Schuldienst mit Bezeichnung der Schulen, an denen 
der Bewerber verwendet war, sowie der Dauer (unter Angabe der Ein= und Aus- 
trittstage) und der Art der einzelnen Verwendungen; 
. die außerhalb des öffentlichen Schuldienstes zugebrachte Zeit mit Angabe der Gründe, 
die für das Ausscheiden aus dem öffentlichen Schuldienst maßgebend waren; 
bei Schulgehilfen, ob der Bewerber seiner aktiven Dienstpflicht im stehenden Heere 
oder in der Flotte oder bei der Kaiserlichen Schutztruppe genügt hat, oder ob er aus- 
gemustert (d. h. vom Dienst im Heere, im Landsturm oder in der Marine befreit)! 
oder zum Landsturm ersten Aufgebots oder zur Ersatzreserve oder Marineersatzreserve 
überwiesen ist; 
;. etwaige besondere Fachkenntnisse und Fertigkeiten, wie die Ausbildung für fremd- 
sprachlichen Unterricht, für Turnunterricht, gewerblichen Fortbildungsunterricht, Hand- 
fertigkeits-, Handarbeits= und Haushaltungsunterricht: 
. die besonderen Gründe für die Bewerbung; 
. die Unterschrift des Bewerbers. 
84. 
Bewerber, die ihre letzte Stelle als Hauptlehrer noch nicht drei Jahre innehaben, werden 
nur berücksichtigt, wenn sie dringende Gründe für einen Stellenwechsel nachweisen. 
Bewerbungen, die den Vorschriften des § 3 nicht entsprechen, sind den Bewerbern alsbald 
zur Ergänzung zurückzugeben. Wird dieser Auflage nicht innerhalb der Bewerbungsfrist ent- 
sprochen, so findet die Bestimmung des § 2 Absatz 3 Anwendung. 
§5. 
Die Behörde, bei der die Bewerbung eingereicht ist, hat sie innerhalb zwei Wochen nach 
Ablauf der Bewerbungsfrist dem Kreisschulamt zu übersenden, in dessen Dienstbezirk die aus- 
geschriebene Stelle gelegen ist. Der Bewerbung ist auf einem besonderen Blatt ein Dienst- 
zeugnis beizulegen, das anzugeben hat: 
1 
2. 
3. 
den Dienstfleiß des Bewerbers, 
die Leistungen des Bewerbers in der Schule, 
den Lebenswandel des Bewerbers und seiner Familienangehörigen,
	        
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