Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1883. (67)

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[103] II. Daß von der Direktion der Norddentschen Hagelversichernngs-Ge— 
sellschaft zu Berlin an Stelle des Sekretärs Flegel zu Jena, bisherigen Haupt- 
Agenten derselben, Max Heydenreich zu Weimar zum Haupt-Agenten 
für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die 
Ministerial-Bekanntmachung vom 23. April 1875 (Regierungs-Blatt Seite 273) 
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 10. Dezember 1883. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg. 
(104] III. Im Anschluß an unsere Bekanntmachung vom 27. Juli 1881 
unter Ziffer 1 a (Regierungs-Blatt Seite 217) wird auf dem Grunde des 
Reichsgesetzes vom 1. Juli 1881, die Erhebung von Reichs-Stempelabgaben 
betreffend (Reichs-Gesetzblatt Seite 185), und der dazu vom Bundesrathe be- 
schlossenen Ausführungsvorschriften (Reichs-Centralblatt von 1881 Seite 283 flg.) 
mit höchster Genehmigung zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dem Groß- 
herzoglichen Steneramte Weimar bis auf Weiteres auch die Befugniß zur 
Stempelung von Werthpapieren 
zu Ziffer 1a des Tarifs zum Gesetze vom 1. Juli 1881 (von in- 
ländischen Aktien und Aktienantheilsscheinen, sowie Interimsscheinen 
über Einzahlungen auf diese Werthpapiere) und 
zu Ziffer 2a des Tarifs zum Gesetze (von inländischen, für den 
Handelsverkehr bestimmten Neuten= und Schuldverschreibungen 
— auch Partialobligationen —, sowie Interimsscheinen auf diese 
Werthpapiere) 
übertragen worden ist. 
Weimar, den 11. Dezember 1883. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
Stichling.