Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1915. (47)

  
  
Datum. Betreff. Nr. Seile 
1 1n 
1915. 
18. Mai Das Verbot der Herstellung von Schmuckgegenständen 
aus kupfernen Führungsbändern von Artilleriegeschossen 33 94 
16. Juni Das Verbot der Ausfuhr von Pfern 40 134 
17. Juli Die Bekämpfung der Lebensmittelteuerung 46 156 
22., Die Bekämpfung der Landstreicherei während des Krieges 48 168 
16. August Die Bekämpfung übermäßiger Preissteigerung 54 241 
16. „ Höchstpreis und Ausfuhrverbot für Hrr . .. 57 250 
6. September Löchstpreis und Ausfuhrverbot für rlrr 61 257 
II. » Die Bekämpfung der Landstreicherei während der Dauer 
des Kriegges3 62 259 
(Berichtigung hierzu Seite W82.) 
7. Oktober Höchstpreise für Hen und Stroh und Ausfuhrverbot für Hen 69 275 
12. November Höchstpreise für Hen und Stroh und Ausfuhrverbot für Hen 84 315 
12. » Verkauf militärischer Velledungs und Ausrüstungsgegen— 
stände 86 324 
*A („ Die Bekämpfung des Bellels und der Lands eicherei 
während des Krieges.. 87 332 
27. Das unbefugte Anlegen nilitärijcher Unisormen, Kriegs- 
auszeichnungen, Orden und Ehrenzeichen, sowie die 
unbefugte Annahme militärischer Titel 88 334 
10. Dezember Flugschriften deutschfeindlichen Inhals 92 343 
13. Den Schiffsverkehr auf dem Rhein und im Hafengebiet 
94 369 
Mannhien
	        
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