Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1915. (47)

— XII — 
Ausmahlen von Brotgelrde: 
Ausrüstungs= und Bekseidungsgegenstände, militärische, Verkauf solcher 
Ausscheidung von Landstrasaßßen U4 
— – — und Aufhebung des Pflastergeldeeet 
Außerordentlicher Staatsbedarf, die Deckung des aus Aulaß des Krieges entstehenden 
außerordentlichen Staatsbedarfssee 
Auszeichnungen, die Erneuerung des Erinnerungszeichens für freiwillige Hilfstätigkeit während 
des Krieges 1870—.1871 (Kriegshilfekrenz 1914—19100) 
— siehe auch Kriegsauszeichnungen. 
Backware, die Bereitung von solheen 7. 
Badisch-schweizerischer Grenzverkehr, Bestimmungen über denselben 17. 
Beamte, die ständische Zustimmung zu dem provisorischen Gesetze vom 12. August 1914 über die 
Zahlung der ständigen Bezüge derselben und der Hinterbliebenen von Beamten 
Bedarf, siehe Kriegsbedarf. 
Beförderung von Leichen, Anderung der Verordnung vom 1. Februar 1888 hierüber 
Beitreibung von Forderungen der Anstalten der Reichsversicherung und der Innungen 
*ii- ang des Bettels während des Krieee . .. 
der Geflügelcholennnn 64. 
— der Landstreicherei während des Krieges 168. 259 GBerichtigung hierzu Seite 262.) 
— der Lebensmittelteuerung.. .... 
— übermäßiger Preissteigerung 2641 10 
Bekleidungs= und Ausrüstungsgegen stände, militärische, Verkauf solcher 
Beschränkung des Fleisch- und Fettverbrauchs... . . 
— der Milchverwendung.. .... 263. 
Besetzung der mittleren, Kanzlei= und Unterbeamtenstellen bei den Reichs= und Staatsbehörden 
und bei den Komminalbehörden usw. mit Militäranwärtern und Jnhabern des An- 
stellungsscheins. Anderungen und Ergänzungen der Grundsätze hierzu.. . . . .. 
Bettel, dessen Bekämpfung während des Krieges.. .. 
Bewirtschaftung der Gemeinde= und Körperschaftswaldunen 
Bezüge, ständige, der Beamten und der Hinterbliebenen von Beamten, die ständische Zustimmung 
zu dem provisorischen Gesetze vom 12. August 1914 über die Zahlung derselben. 
Bodensee, Ausübung und Schutz der Fischerei in demseleeen: 
— — der Hochseefischerei in demselben, Erteilung von Erlaunbnisscheinen hierzu. 
und zur Verwendung von Motorbbotten: 
— Schiffahrt auf demselben.. ...... . 
— — — dem Untersee und auf dem Rhein zwischen Konstanz und Schaffhausen 
(Berichtigung hierzu Seite 157.) 
Seite 
73 
81 
299 
332 
199 
319 
320 
137 
22 
—
	        
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