Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1915. (47)

— Nr. 49 — 191 
Muster D. 
Gemeinde 
  
Vollstreckhungsliste. 
Die unten verzeichneten Schuldner in schulden an die 
hiesige Gemeindel Stadt kasse die nachverzeichneten verfallenen Beträge. Da sie der ergangenen 
Mahnung (der öffentlichen Zahlungsanfforderung) keine Folge geleistet haben, so wird Zwangs- 
vollstreckung in die beweglichen körperlichen Sachen derselben brantragt. 
  
  
D. Name und Stand Art Vetrag Ergebnis der 
3. des Pfändun 
Schuldners der fälligen Schuldigkeit ( 9 
45 
1 
  
  
  
  
  
Die Beurkundung über die Mahnung ist angeschlossen 
, den 19 
Gemeinde-(Stadt-)stasse. 
An den 
Bürgermeister — Großh. Bezirksamt 
in 
  
Anmerkung: Die Vollstreckungsliste ist dem Burgermeister, in Gemeinden von 1000 und weniger Einwohnern, sofern die 
Schuldigkeit mehr als 300 4, in größeren (bemeinden, sofern sie mehr als 1 (00 .& beträgt, dem Bezirlsamt 
vorzulegen. 
. Duuck und Verlag von Malsch & Vogel in Karlsruhe.
	        
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