Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1917. (49)

Nr. 
40 
157 
  
Bezeichnung der Stellen 
  
  
  
  
  
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Noch: Ministerium der Finanzen. iA. Finanzverwaltung und Hochbauverwaltung.) Unterbeamte. 
21 Hafen- Die Bewerber müssen als Grenz-j In die 
meister. aufseher verwendet gewesen sein Stelle 
und die Oberzollaufseherprüfung(fd. Nr. 22. 
bestanden haben und längere Zeit 
im Hafenaufsichtsdienst in Mann- 
heim tätig gewesen sein; auch 
müssen sie mit Erfolg die Schiffer 
schule besucht haben. 
22 Erster 
Hafen- 
meister in 
Mannheim 
(Ober- 
hafen= 
meistert. 
232 Schisfsführer Die Bewerber müssen längere 
und Zeit als Schiffsführer oder Ma- 
Maschinen- schinenführer oder in einer ähn- 
führer. lichen GEigenschaft auf einem 
Dampfboot beschäftigt gewesen 
sein und dies durch geunnisse 
nachweisen. Eine Prüfung der 
Befähigung bleibt vorbehalten. 
auch Vorbem. 1. 
214Hilfsaufseher Zoll= und s. Vor- s. Sp. S. Diese Stellen 
im Hafen- Steuer= bem. 3. werden nur 
und Lager- 
aussichtsdienst, 
Dilfsdiener 
und ähnliche 
Hilfsstellen. 
  
direktion. 
  
  
Gesekes- und Verordnungsblatt 1917. 
  
  
  
6 
mit Anwärtern 
für die unter 
Ifd. Nr. 13 
und Ila 
genannten 
Stellen besetzt, 
die den Wunsch 
haben, in 
dieser Weise 
bis zur 
Einbernufung 
als Grenzauf- 
seher oder als 
Bureaugehilfe 
bei einem 
Steuer=
	        
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