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27 Bezeichnung der Stellen « Angaben
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S die die nur im s Bewerbungen Gesuchem Anforderungen, die an den Möglichkeit
unnmittelbar ege des . « Bewerber gestellt werden, des Auf: Bemerkungen
mit Militär= Aufrückens sind zu richten sind d Ausbildungs rücckens
. anwärternusw.) usw. zu an beizusügen und Ausbildungsgang in höhere
Hbesetzt werden erreichen Stellen
bönnen sind
1 2 3 4 5 6 7 8
Noch: Ministerium der Finanzen. (B. Eisenbahnverwaltung.) Unterbeamte.
18b Etalmäßige Die Diener auf wichtigeren
Amis- Stellen müssen besonders anstellige
diener und und gewandte Leute sein. Sie
Pforiner. werden in der Regel aus den Amts-
dienern und Pförtnern entnommen.
19a Michtetat- wie lfd. Nr. 1.||. Vor- s. Vorbem. 4. Stellen lfd.
mäßige bem. 3. I. Bewerber müssen normalesNr. 19.
Schirrmänner. Seh-, Farbenunterscheidungs= undd und 20.
Hörvermögen besitzen.
II. Aufnahmeprüfung wie unter
(fd. Nr. 16 a II.
III. Vor der selbständigen Ver-
wendung hat der Bewerber in einer
Dienstprüfung die vorgeschriebenen
Kenntnisse und Fertigkeiten nach-
zuweisen.
19h Etatmäßige Stellen lfd.
Schirr- Nr. 20.
männer.
20) Betriebs- In die Stellen der Betriebs-
aufseher für aufseher gelangen nur tüchtige
den Ver- Schirrmänner nach mehrjähriger
schubdienst. erfolgreicher Tätigkeit.
21a Nichtetat- wie Ifd. Nr. 1.]|or- s. Vorbem. 4. Siellen lfd. Die Maschi-
mäßige bem. 3. Die Bewerber müssen im SchloseNr. 21b.0 nenwärter
Maschinen- ser= oder Mechanikerhandwerk aus- werden ent-
wärter. Febildet sein. weder in Eisen=
Aufnahmeprüfung lfd. Nr. 16a II.
Vor der selbständigen Verwen-
dung als Maschinenwärter hat der
Bewerber in einer Dienstprüfung
die für diesen Dienst erforderlichen
Kenntnisse nachzuweisen.
bahnwerk-
stätten oder bei
elektrischen
Anlagen oder
als Kranen-
führer oder
als Schiebe-
bühnenführer
verwendet.
Je nach der
Art der Ver-
wendung ist die
Dienstprüfung
verschieden.