Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1917. (49)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
166 — Nr. 40 — 
27 Bezeichnung der Stellen « Angaben 
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S die die nur im s Bewerbungen Gesuchem Anforderungen, die an den Möglichkeit 
unnmittelbar ege des . « Bewerber gestellt werden, des Auf: Bemerkungen 
mit Militär= Aufrückens sind zu richten sind d Ausbildungs rücckens 
. anwärternusw.) usw. zu an beizusügen und Ausbildungsgang in höhere 
Hbesetzt werden erreichen Stellen 
bönnen sind 
1 2 3 4 5 6 7 8 
Noch: Ministerium der Finanzen. (B. Eisenbahnverwaltung.) Unterbeamte. 
18b Etalmäßige Die Diener auf wichtigeren 
Amis- Stellen müssen besonders anstellige 
diener und und gewandte Leute sein. Sie 
Pforiner. werden in der Regel aus den Amts- 
dienern und Pförtnern entnommen. 
19a Michtetat- wie lfd. Nr. 1.||. Vor- s. Vorbem. 4. Stellen lfd. 
mäßige bem. 3. I. Bewerber müssen normalesNr. 19. 
Schirrmänner. Seh-, Farbenunterscheidungs= undd und 20. 
Hörvermögen besitzen. 
II. Aufnahmeprüfung wie unter 
(fd. Nr. 16 a II. 
III. Vor der selbständigen Ver- 
wendung hat der Bewerber in einer 
Dienstprüfung die vorgeschriebenen 
Kenntnisse und Fertigkeiten nach- 
zuweisen. 
19h Etatmäßige Stellen lfd. 
Schirr- Nr. 20. 
männer. 
20) Betriebs- In die Stellen der Betriebs- 
aufseher für aufseher gelangen nur tüchtige 
den Ver- Schirrmänner nach mehrjähriger 
schubdienst. erfolgreicher Tätigkeit. 
21a Nichtetat- wie Ifd. Nr. 1.]|or- s. Vorbem. 4. Siellen lfd. Die Maschi- 
mäßige bem. 3. Die Bewerber müssen im SchloseNr. 21b.0 nenwärter 
Maschinen- ser= oder Mechanikerhandwerk aus- werden ent- 
wärter. Febildet sein. weder in Eisen= 
  
  
  
  
  
Aufnahmeprüfung lfd. Nr. 16a II. 
Vor der selbständigen Verwen- 
dung als Maschinenwärter hat der 
Bewerber in einer Dienstprüfung 
die für diesen Dienst erforderlichen 
Kenntnisse nachzuweisen. 
  
bahnwerk- 
stätten oder bei 
elektrischen 
Anlagen oder 
als Kranen- 
führer oder 
als Schiebe- 
bühnenführer 
verwendet. 
Je nach der 
Art der Ver- 
wendung ist die 
Dienstprüfung 
  
verschieden.
	        
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