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Gehört mehr als ein Paket zu einer Paketkarte, so wird für das schwerste Paket die
ordnungsmäßige Bestellgebühr, für jedes weitere Paket aber nur eine Gebühr von 5 H
erhoben.
IV Für die Bestellung der Wertsendungen im Ortsbestellbezirk werden erhoben:
1. für Wertbriefe
a. bis 1 5000 . JO-«
b. über 1500 bis 3000 A. 10 „
2. für Wertpakete
die Sätze für die Bestellung gewöhnlicher Pakete (III), mindestens aber die
Sätze unter 1.
V An Orten, wo Sendungen mit höherer Wertangabe als 3000 & bestellt werden, ist
dafür eine Bestellgebühr von 20 J zu erheben Für große Orte kann die oberste Postbehörde
die Bestellgebühr auch bei Einschreibpaketen und bei Paketen mit Wertangabe von 3000 40
und weniger auf 20 J festsetzen.
VI Für das Abtragen der Postanweisungen nebst den Geldbeträgen ist im Orts= und
Landbestellbezirk eine Bestellgebühr von 5 H für jede Postanweisung zu erheben, auch dann,
wenn die Geldbeträge auf ein Girokonto der Reichsbank überwiesen werden.
VII Für das Abtragen nach dem Landbestellbezirk werden für Briefe mit einer Wert
angabe bis einschließlich 800 4°% 5 „P0, für gewöhnliche Pakete, Wert= und Einschreibpakete
bis zum Gewichte von 2½ kg einschließlich 10 5# und für Pakete von höherem Gewicht
20 J für das Stück erhoben.
Bei Bestellung der Pakete durch den Posthilfstellen Inhaber beträgt das Bestellgeld 10
für das Stück.
VIII Der Absender kann die Bestellgebühren vorausentrichten. Er vermerkt dann in
der Aufschrift „Frei einschließlich Bestellgeld". Vorausbezahlte Bestellgebühren werden nicht
erstattet, wenn die Sendung am Bestimmungsort abgeholt wird (§ 42). über Anrechnung
des vorausbezahlten Bestellgeldee bei Rückgabe einer unbestellbaren Sendung s. § 46, II.
IX Die Bestellgebühren werden auch für portofreie Sendungen erhoben.
X Für das Abtragen der Zeitungen und Zeitschriften sind im Orts= und Landbestell-
bezirk für jedes Stück monatlich zu entrichten:
2 § für seltener als wöchentlich einmal abzutragende Zeitungen,
4 „ „ wochentlich einmal abzutragende Zeitungen,
6
„ „ „ zweimal „ „ „
„ „ dreimal » „ „
10 „ „ » viermal » „
12 „„ » fünfmal » »,