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Bekanntmachung, Maßregeln gegen die Rinderpest betr.
Staatsministerium des Innern.
Nachdem die Rinderpest in Krain erloschen ist, werden die durch die Bekanntmachung
vom 1. Februar l. Is. (Gesetz= und Verordnungsblatt Seite 70) gegen jenes Kronland ver-
fügten Verkehrs-Beschränkungen mit dem Bemerken aufgehoben, daß gegen dasselbe forton die
Vorschriften unter Ziffer III der Bekanntmachung vom 8. August 1873 (Regierungsblatt
Seite 1299 und folgende) wieder in Anwendung zu kommen haben.
München, den 17. März 1874.
Auf Seiner Königlichen Majestät Allerhöchsten Befehl.
v. Pfeufer.
——
Seine Majestät der König haben
Sich unter'm 10. März l. Is. allergnädigst
bewogen gefunden, den Gutsbesitzer Wilhelm
Freiherrn von Cetto und den Gutsbesitzer
Ferdinand Maria Fischler Grafen von Treu-
berg, beide auf ihr allerunterthänigstes An-
suchen, zu Allerhöchst-Ihren Kämmerern zu er-
nennen.
Durch den Minister
der General-Secretär.
An dessen Statt der
Ministerialrath
v. Dillis.
Ueih über eine 4 Aaien-G.euscha.
Seine Majestät der König haben
Sich vermöge Allerhöchster Entschließung vom
30. Januar l. Is. allergnädigst bewogen ge-
funden, der Actiengesellschaft der pfälzischen
Nordbahnen die Corcession zum Baue und
Betriebe einer Essenbahn von Grünstadt nach
Eisenberg zu ertheilen. Die allerhöchste Con-
cessions-Urkunde wird durch das Kreisamtsblatt
der Pfalz bekannt gemacht werden.
Berichtigung.
In den Berhaltungsvorschristen zu dem der Allerhöchsten Berordnung Über den Bollzug der Reichsgewerbeordnung
in Bayern vom 4. December 1872 als Beilage beigegebenen Formular H. (Regierungsblatt von 1872 Seite 2705
aund 2706) hat es in der drittletzten Zeile statt: „Zollvereinsbezirke“ zu heißen: „Zollgrenzbezirke.“
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