Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1874. (1)

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für die Zukunft, daß dem gleichen Zwecke aus den Jahreszinsen des Maximilians-Hilfs= und 
Kreisgetreidemagazinsfonds 6000 fl., und zwar 5000 fl. aus der Jahresrente von 1873 und 
1000 fl. aus der Jahresrente von 1872 zugewendet werden. 
Dem Antrage des Landrathes entsprechend, beauftragen Wir hiebei Unsere Kreisregie- 
rung, genauestens darauf zu achten, daß bei künftigen Schulhaus-Neubauten die örtlichen Ver- 
hältnisse besondere Berücksichtigung finden, und jeder nicht unabweisbar nothwendige Aufwand 
bei Neubauten vermieden bleibe. 
2) Auf den Antrag des Landrathes, daß der Aufwand für einen fachmännisch gebildeten 
Kreisschulinspector schon in der XII. Finanzperiode auf die Staatscasse übernommen werden 
möge, haben Wir demselben zu erwidern, daß diese Frage bei Herstellung des Budget-Ent- 
wurfes in sorgfältige Erwägung gezogen, die Einsetzung einer Position in das Budget aber 
zur Zeit weder als räthlich noch als thunlich befunden worden sei. 
3) Dem Antrage des Landrathes, daß drei Vierthelle der mit 1000 fl. bewilligten Er- 
höhung des Beltrages an die besondere Schullehrerwittwen= und Waisencasse des Regierungs- 
bezirkes der Oberpfalz und von Regensburg auf Centralfonds übernommen werden, vermögen 
Wir nicht zu entsprechen, da die Mittel hiefür im Staatsbudget nicht vorgesehen sind, und 
überdieß die Staatscasse in der XI. Finanzperiode für die Schullehrer-Relicten eine sehr nam- 
hafte Leistung übernommen hat. 
4) Dem Beschlusse des Landrathes, daß vorerst von einer Verlegung oder Erweiterung 
der Kreistaubstummenanstalt Regensburg Umgang zu nehmen, dagegen für Taubstummenunter- 
richt die Summe von 4500 fl. in das Kreisbudget einzustellen sel, wovon 1920 fl. für die 
Dotatlon der Kreisanstalt Regensburg, 1680 fl. für Frelplätze in dieser Anstalt und 900 fl. 
für Freiplätze in der Privat-Taubstummenanstalt Zell verwendet werden sollen, ertheilen Wir 
Unsere Genehmigung. 
Zugleich beauftragen Wir Unsere Kreisregierung, den Ueberschuß aus der für För- 
derung des Taubstummenunterrichts vorgenommenen Kirchencollecte, welche sich nach der Dotirung 
von 6 ½ Freiplätzen ergeben wird, zum Besten des Taubstummenunterrichts in der vom Land- 
rathe beantragten Weise zu verwenden. 
5) Für die Deckung des Bedarfes der projectirten Gewerbschule zu Neumarkt und der 
daselbst bereits bestehenden gewerblichen Fortbildungsschule hat der Landrath für das Jahr 1874 
die Gesammtsumme von 2230 fl. bewilligt und glelchzeitig seine Zustimmung dazu ertheilt, 
daß der für den ersterwähnten Zweck in das Kreisausgabenbudget des Jahres 1873 eingesetzte 
30“
	        
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