168
Betrag von 300 fl. zu Zwecken der obenerwähnten Fortbildungsschule verwendet und der für
das Jahr 1873 sich berechnende Mehrbedarf der letzteren zu 62 fl. 30 kr. auf den Reserve-
sond des nämlichen Jahres übernommen werde. Indem Wir diesen Beschlüssen Unsere Ge-
nehmigung ertheilen, behalten Wir Uns bezüglich des Projects der Errichtung einer Gewerb-
schule zu Neumarkt unter Bezug auf den Abschied für den Landrath der Oberpfalz und von
Regensburg vom 25. März 1873 gesonderte Entschließung vor.
6) Ebenso genehmigen Wir die Beschlüsse des Landrathes, wonach die Kreis-Wiesen-
und Ackerbauschule in Pfrentsch mit Ende des Schuljahres 1873/74 aufgehoben, die Anstalts-
gebäude sammt Fournituren aber vorerst dem Zwecke reservirt, endlich der Anstaltsvorstand vor-
läufig, und ebenso der Hilfslehrer Hermann bis zum Wiederzusammentritte des Landrathes,
eventuell bis zum Schlusse des Jahres 1874 in ihren Stellungen und Bezügen belassen
werden sollen.
Ueber die Frage, welche anderweite Unterrichtsanstalt allenfalls an Stelle der seitherigen
Kreis-Wiesen= und Ackerbauschule Pfrentsch zu errichten wäre, werden Wir dem Landrathe bei
seiner nächsten Versammlung, seinem Wunsche entsprechend, die geeigneten Vorschläge mittheilen
lassen. Zu dem Ende beauftragen Wir Unsere Kreisregierung, Kammer des Innern, die
angeregte Frage in Benehmen mit dem ständigen Landraths-Ausschusse und nach gutachtlicher
Einvernahme der übrigen betheiligten Orgone in sorgfältige Erwägung zu ziehen und für diesen
Zweck im Entwurfe des Kreisausgabenbudgets für 1875 einstweilen dieselbe Summe vorzusehen,
welche seither für die genannte Kreis-Wiesen= und Ackerbauschule postulirt wurde.
7)) Für Unterstützung des Districtsstraßenbauwesens hat der Landrath die früher bewilligte
Summe von 18000 fl. in den Jahren 1873 und 1874 je auf 24,000 fl. erhöht. Wir
haben gerne den deßfallsigen Beschlüssen Unsere Genehmigung ertheilt, vermögen hingegen
auf die beigefügte Bitte um Ergänzung, beziehungsweise Erhöhung der Staatsfondszuschüsse
für die Herstellung und Unterhaltung der den Verkehr zu den Eisenbahnen vermittelnden Di-
strictsstraßen nur zu erwidern, daß dem Reglerungsbezirke der Oberpfalz und von Regensburg
bei Vertheilung dieser Zuschüsse die seinen Verhältnissen entsprechende Berücksichtigung bisher
in vollem Maße zu Theil geworden ist und derselbe gleiche Rücksichtnahme auch künftig bei
Vertheilung der erwähnten Zuschüsse finden wird.
8) Hinsichtlich der erneuerten Bitte des Landrathes auf Betheiligung des Regierungsbe-
zirkes der Oberpfalz und von Regensburg bei Bestimmung über die im Laufe der XII. Finanz-
Periode noch anfallenden Kriegsentschädigungsgelder durch Bildung von Provinzialfonds ver-