Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1874. (1)

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rseh- und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Vayern. 
% 
München, den 27. Mai 1874. 
  
Inhalt: 
Bekauntmachung, das Freiherrl. von Kreittmayr sche Familienfideicommiß betr. — Hofdienst-Nachricht. — 
Dienstes-Nachrichten des k. Staatsministeriums des k. Hauses und des Aeußern. — Königlich Allerhochste Ge- 
nehmigung zur Annahme fremder Decorationen. 
Bekanntmachung, das Freiherrl. von Kreittmayrf'sche Familienfideicommiß betr. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern 
wird vom k. Appellationsgerichte in Passau beurkundet, was folgt: 
Johann Nepomuk Freiherr von Kreittmayr, k. Kämmerer und Gutsbesitzer zu 
Offenstetten, hat ein Familiensideicommiß gestiftet, dessen Bestimmungen in Folgendem bestehen: 
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SGestandtheile des Fideicommisses. 
A. Das Schloßgut Offenstetten 
Haus-Nr. 1 im Bezirke des k. Landgerichts Abensberg im Kreise Niederbayern. 
Zu diesem Schloßgute gehören: 
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