Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1874. (1)

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Anlage A. 
Erklärung.“) 
Die Güter-Expedition der ................ Eisenbahnzu- 
hatauf-..«........................, Ersuchen folgende Güter, welche laut Frachtbrief vom heutigen Tage 
in nachstehender Weise bezeichnet sind, zur Eisenbahn-Beförderung naciggg í í -, 
von. angenommen, nämlich: 
erkenne hierbei ausdrücklich an, daß diese Güter unverpackt mit folgenden Mängeln 
in der Verpackung, nämlich - - 
aufgegeben sind, und daß dieses auf dem Frachtbriefe von anerkannt ist. 
  
den ten 18 
*) Das Anerkenntniß ist bei Sendungen, die aus mehreren Kollie bestehen, auf diejenigen Stücke zu beschränken, 
welche unverpackt sind oder Mängel in der Verpackung zeigen.