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Abdruck.
Die städtische Realschule zu Vegesack ist als Realschule zweiter Ordnung anerkannt
und ihr auf Grund des §. 154 Nr. 2c. der Militär-Ersatz-Instruktion vom 26. März 1868
die Berechtigung zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Qualifikation zum
einjährig-freiwilligen Militärdienst, mit rückwirkender Kraft bis zum Beginne des Jahres 1874
verliehen worden.
Berlin, den 5. Mai 1874.
Das Reichskanzler-Amt.
Eck.
Hofdienst-Nachricht.
Seine Majestät der König haben
Sich unter'n 15. Juni l. Is. allergnädigst
bewogen gefunden, den k. Bezirksamts-Assessor
zu Erlangen, Heinrich Ritter von Poschinger,
auf allerunterthänigstes Ansuchen zu Allerhöchst-
Ihrem Kammerjunker zu ernennen.
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur
Annahme fremder Decorationen und
Titel.
Seine Majestät der König haben
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm
15. Mai l. Is. dem Kaufmann und ehema-
ligen k. belgischen Consul in Nürnberg, Georg
Platner, die Bewilligung zur Führung des
ihm von Seiner Majestät dem Könige der
Belgier verliehenen Titels eines k. belgischen
Ehren-Consuls, sowie zur Annahme und zum
Tragen des Ritterkreuzes des k. belgischen
Leopold-Ordens,
unter'm 23. Mai l. Is. der Hofdame Ihrer
Königlichen Hoheit der Herzogin Ludovica in
Bayern, Angela Gräfin von Marogna, die
Bewilligung zur Annahme und zum Tragen
des ihr von Ihrer Majestät der Kaiserin von
Oesterreich verliehenen k. u. k. österreichischen
Sternkreuz-Ordens, und
unter'm 16. Juni l. Is. dem k. Hoftheater=
maler Heinrich Döll in München die Be-
willigung zur Annahme und zum Tragen des
ihm von Seiner Majestät dem Könige von
Sachsen verliehenen Ritterkreuzes des k. sächsi-
schen Albrechts-Ordens zu ertheilen.