Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1874. (1)

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Abdruck. 
Die städtische Realschule zu Vegesack ist als Realschule zweiter Ordnung anerkannt 
und ihr auf Grund des §. 154 Nr. 2c. der Militär-Ersatz-Instruktion vom 26. März 1868 
die Berechtigung zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Qualifikation zum 
einjährig-freiwilligen Militärdienst, mit rückwirkender Kraft bis zum Beginne des Jahres 1874 
verliehen worden. 
Berlin, den 5. Mai 1874. 
Das Reichskanzler-Amt. 
Eck. 
Hofdienst-Nachricht. 
Seine Majestät der König haben 
Sich unter'n 15. Juni l. Is. allergnädigst 
bewogen gefunden, den k. Bezirksamts-Assessor 
zu Erlangen, Heinrich Ritter von Poschinger, 
auf allerunterthänigstes Ansuchen zu Allerhöchst- 
Ihrem Kammerjunker zu ernennen. 
  
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme fremder Decorationen und 
Titel. 
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 
15. Mai l. Is. dem Kaufmann und ehema- 
ligen k. belgischen Consul in Nürnberg, Georg 
Platner, die Bewilligung zur Führung des 
ihm von Seiner Majestät dem Könige der 
Belgier verliehenen Titels eines k. belgischen 
Ehren-Consuls, sowie zur Annahme und zum 
Tragen des Ritterkreuzes des k. belgischen 
Leopold-Ordens, 
unter'm 23. Mai l. Is. der Hofdame Ihrer 
Königlichen Hoheit der Herzogin Ludovica in 
Bayern, Angela Gräfin von Marogna, die 
Bewilligung zur Annahme und zum Tragen 
des ihr von Ihrer Majestät der Kaiserin von 
Oesterreich verliehenen k. u. k. österreichischen 
Sternkreuz-Ordens, und 
unter'm 16. Juni l. Is. dem k. Hoftheater= 
maler Heinrich Döll in München die Be- 
willigung zur Annahme und zum Tragen des 
ihm von Seiner Majestät dem Könige von 
Sachsen verliehenen Ritterkreuzes des k. sächsi- 
schen Albrechts-Ordens zu ertheilen.
	        
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