Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1874. (1)

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dem Apotheker Franz Borberger in Kis- 
singen, für den Titel: „k. Hof-Apotheker,“ 
dem Korkpfropfenfabricanten Georg Mar- 
wedel in Frankenthal in der Pfalz, für den 
Titel eines „k. b. Hoflieferanten.“ 
II. Aus anderen Ländern: 
a) Aus außerbayerischen deutschen 
Ländern: 
Gebrüder Stollwerk, Chocolade-, Bon- 
bons= und Zuckerwaarenfabricanten in Cöln, 
für den Titel: „k. bayerischen Hoflieferanten,“ 
Berger, Collani und Comp., Militär- 
bekleidungs= und Effectenfabrik in Berlin, für 
den Titel: „k. bayerische Hoflieferanten.“ 
b) Aus dem Auslande: 
C. A. Painter, Turtle soup-Handlung 
in London, für den Titel eines „k. bayerischen 
Hoflieferanten,-" 
Giobertini Giojuzza, Handlung sieiliani- 
scher und italienischer Weine in Paris, für den 
Titel eines „k. bayerischen Hoflieferanten."“ 
Amzeigen über Actiengeselsschaften. 
Seine Majestät der König haben 
unter'm 3. Juni l. Is. allergnädigst geruht, 
einem in der Generalversammlung der pfälzi- 
schen Eisenbahngesellschaften vom 30. April 
l. Is. beschlossenen Zusatze zu §. 52 der Ge- 
sellschaftssatzungen die allerhöchste Genehmigung 
zu ertheilen. 
Der Wortlaut dieses Zusatzes wird durch das 
Kreisamtsblatt der Pfalz bekannt gemacht 
werden. 
Seine Majestät der König haben 
unter'm 12. Juni l. Is. allergnädigst geruht, 
den von der k. privilegirten Actiengesellschaft 
der bayerischen Ostbahnen in der Generalver- 
sammlung vom 26. Mai l. Is. beschlossenen 
Zusatz zu §. 30 Ziffer 6 der Gesellschafts- 
statuten in der Fassung zu genehmigen, welche 
in dem von dem Verwaltungsrathe vorgelegten 
Verhandlungsprotecolle vom 26. Mai l. J. 
enthalten ist. 
Dieser Zusatz wird durch das Kreisamts- 
blatt von Oberbayern bekannt gemacht werden.
	        
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