Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1874. (1)

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rücksichtigt, Entfernungen über einen halben Kilometer werden aber für einen vollen Kilometer 
gerechnet.“ 
Vorstehende Normen treten am 1. Juli l. Is. in Kreft. 
München, den 23. Juni 1874. 
Auf Seiner Majestät des Königs Allerhöchsten Befehl. 
v. Pfrchschner. 
Durch den Minister 
der General-Secretär: 
Ministerialrath Dr. v. Prestele. 
  
Hofdienk-NMachrichten. 
Colleglatstift St. Cajetan zu München. 
Seine Majestät der König haben 
Sich mit Allerhöchstem Signate vom 15. Juni 
l. Is. allergnädigst bewogen gefunden, die er- 
ledigte Ceremoniar= und Votivarstelle bei St. 
Cajetan sammt dem mit dieser Stelle verbun- 
denen Pernoth'schen Beneficium dem Militär- 
Curaten Heinrich Carl in Bayreuth vom 1. 
Juli l. Is. angefangen zu verleihen. 
Hofcuratcaplanei Neuenschleißheim. 
Seine Majestät der König haben 
Sich mit Allerhöchstem Signate vom 15. Jum 
l. Is. allergnädigst bewogen gefunden, die er- 
ledigte Hofcuratscaplanel Neuenschleißheim vom 
1 Juli l. Is. angefangen dem Cooperator 
Bartholomäus Findl von Eggenfelden seiner 
allerunterthänigsten Bitte entsprechend zu ver- 
leihen
	        
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