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Bekanntmachung, die Vereinigung des k. Stadtgerichtes München r.J. und des k. Land-
gerichtes daselbst zu einem Stadt= und Landgerichte betr.
Staateministerium der Justiz.
Seine Majestät der König haben unterm 8. ds. Mis. im Hinblicke auf §. 18
des Landtagsabschiedes vom 28. April 1872 anzuordnen geruht, daß, vom 1. October ds. Js.
angefangen, das k. Stadtgericht München r.J. mit dem k. Landgerichte daselbst zu Einem
Gerichte unter der Bezeichnung:
„K. Stadt= und Landgericht München rechts der Isar“
vereiniget werde.
Der im §F. 6 Absatz 2 der Allerhöchsten Verordnung vom 24. Februar 1862, den
Vollzug des Gerichtsverfassungs-Gesetzes betreffend, vorgesehene besondere Zuständigkeits-Be-
stimmung erleidet hiedurch keine Aenderung.
München, den 18. August 1874.
br o. Fiustle.
Der Generalsecretär.
Statt dessen
der k. Ministerialrath Lo.
Ordene-Verleihung. 15. Juli l. Is. dem k. Hoftheater= Haupt-
— — kassier Friedrich Langenberger das Ritter-
Seine Majestät der König haben kreuz I. Classe des Verdienst-Ordens vom heil.
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'n Michael zu verleihen.