Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1874. (1)

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Beilage I. 
Studienanstalt N. 
Vemestralzeugniß 
ür 
den Schüler der vierten Classe der Lateinschule 
Friedrich N. 
Wenn auch bei diesem Schüler hie und da noch jugendlicher Leichtsinn zu Tage tritt, so 
kann man doch im Allgemeinen mit seinem Betragen zufrieden sein, da er sich lenksam zeizt 
und seinen Lehrern Vertrauen entgegenbringt. Im Griechischen ist er etwas zurückgeblieben, 
muß also in Zukunft seine Anstrengungen in diesem Lehrfache verdoppeln. 
lDieser Schüler hat bisher seinen Lehrern wenig Freude gemacht. 
Bei seinem Hange zur Trägheit, die er noch dazu häufig durch lügnerische Ausflüchte zu 
beschönigen sucht, ist wenlg Erfolg von seinen Studien zu erwarten. 
Es scheint daher gerathen, denselben möglichst bald von der Studienanstalt wegzunehmen 
und einer anderen Lebensbahn zuzuführen.) 
Seine Fortschritte sind 
in der Religion 
„ „ lateinischen Sprache 
„ „ ggriechischen Sprache. 
„ „ deutschen Sprache 
„ „fenmzösischen Sprache 
„ „ Arithmetik . 
„ „ Eeschichte ...... 
,,,,Geographie.......... 
N. am 18 
Küönigliches Siudienrectorat 
L. S. Ordinarius der Classe 
4 " rl* 
Die Vorlage dieses Zeugnisses wird von den Aeltern durch Unterschrift bestätigt.
	        
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